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" Anlieger frei " - Problem beim Parken

Mercedes

Hallo,

sorry, habe keine Kategorie gefunden, wo es rein gepasst hätte... daher nun hier:

da ein Bild bekanntlich mehr als Tausend Worte sagt, habe ich den Sachverhalt kurz skizziert, denn aus den ganzen "Anlieger frei" Themen in google wurde ich nicht wirklich schlau.

X wohnt in der neu gebauten Straße "Privat Straße". Eine Straße voller neuer Reihenhäuser. Diese Straße existierte früher nicht, sondern existiert erst seit wenigen Jahren aufgrund der neuen Häuser. X wohnt hier mit seinen Eltern.

Wenn er nun aus der Privatstraße raus fährt, kann er links in die Hauptstraße fahren. Dies ist eine normale Straße mit kostenlosen Parkplätzen. (grün gekennzeichnet).

Diese Parkplätze sind voll... X fährt nun nicht links in die Hauptstr., sondern fährt gerade aus in eine "Anlieger frei" Straße... auch dort gibt es kostenlose Parkplätze... einer davon befindet sich vor einem Haus, der Platz ist gekennzeichnet für genau ein Auto, mit dem roten X gekennzeichnet. (kein Privatparkplatz, keine Einfahrt etc)

Darf nun im konkreten Fall der X dort parken oder nicht?

LG

Anlieger
Beste Antwort im Thema

Vom Ordnungsamt musst wohl wenig Angst haben,

die sind auf Privatgrund nicht zuständig.

Bis da Polizei tätig wird... dürfte auch dauern.

Abschlepper?

Kann der Anrainer ja machen aber hinterher wird sicher vor Gericht gestritten wer die Kosten trägt....

Wir haben die tolle Situation bei unserer Tiefgarage, die ist formal Privatgrund und wird eigentlich immer zur Hälfte zugeparkt.

Keiner ist zuständig und dann hat man den Salat:rolleyes:

Wer das gehäuft macht wird eines Tage unerklärlicherweise Kratzer und Macken am Auto vorfinden :rolleyes:

BTW:

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Er darf dort weder hineinfahren, noch parken, denn er ist kein Anlieger dieser Strasse, noch besuchte er einen der Anlieger.

Vor dem kreisrunden weißen Schild mit rotem Rand ist Schluß mit fahren

BM-350

Warum ist diese "Stellfläche" mit einem roten X gekennzeichnet? Rot bedeutet idR immer "Nein"

So wie das aussieht, würde es auch Sinn machen, da ein dort abgestelltes Fz den Verkehr behindern würde.

Abgesehen davon ist es es irrelevant, da es BM-350 schon richtig aufgeführt hat - X hat eigentlich nicht die Möglichkeit dort hin zu gelangen - ausser mal als geladener Besuch :-) Denn - ist der Besuchte nicht daheim, darf er auch nicht stehenbleiben.

Mit rotem X war das Bild von mir gemeint, und nicht den Platz selbst.

Ok, soweit verstanden.

Aber was könnte passieren wenn X dort dennoch parkt?

Ich meine, wenn die Stadtpolizei ( Ordnungsamt ) zufällig vorbei fährt, gibt es direkt ein Knöllchen?

Die wissen doch, dass ein fremdes Fahrzeug genau so ein Besucher eines Anliegers sein kann und mithin dann auch berechtigt wäre dort zu parken.

Abgesehen davon kennt man iDr. jemanden aus der Anliegerstraße, der dann aussagen würde, dass X ihn besucht hätte. So könnte man sich - anders als beim Falschparken - ja immer irgendwie entlasten.

Daher stellt sich für mich die Frage, wie sowas in der Praxis genau gehandhabt wird.

LG

Image
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Die Polizei oder Ordnungsamt wird wohl erst tätig werden, wenn ein Anwohner anruft und den Falschparker meldet :-) gibt ja genügend Hilfssheriffs...

Und dann reicht eine Kennzeichenabfrage - schließlich wohnt x ja eine Straße weiter. Voila -schon wissen sie, das er da wohl unberechtigterweise parkt.

Kommt dieses unberechtigte Parken öfter vor und die Falschaussagen ebenso, dürften die aufmerksamen Hilfssherrifs dafür sorgen, das beide Leute Ärger bekommen, da kannst dir sicher sein :-)

Es handelt sich hierbei um falsch parken und schaut man in den Bußgeldkatalog kostet das schon 20€, bei Vorsatz 40€

Warum kann man sich nicht einfach an geltende Regeln halten? Einfach so - dafür wären sie da, um das Leben für alle zu erleichtern....

Vom Ordnungsamt musst wohl wenig Angst haben,

die sind auf Privatgrund nicht zuständig.

Bis da Polizei tätig wird... dürfte auch dauern.

Abschlepper?

Kann der Anrainer ja machen aber hinterher wird sicher vor Gericht gestritten wer die Kosten trägt....

Wir haben die tolle Situation bei unserer Tiefgarage, die ist formal Privatgrund und wird eigentlich immer zur Hälfte zugeparkt.

Keiner ist zuständig und dann hat man den Salat:rolleyes:

Wer das gehäuft macht wird eines Tage unerklärlicherweise Kratzer und Macken am Auto vorfinden :rolleyes:

BTW:

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Zitat:

@MV12 schrieb am 27. September 2016 um 00:04:00 Uhr:

Vom Ordnungsamt musst wohl wenig Angst haben,

die sind auf Privatgrund nicht zuständig.

Wieso Privatgrund? Die Str um die es geht, ist lediglich eine "Anlieger frei" - das hat nix mit Privatgrund zu tun.

Und da findet sich 100% ein gelangweilter Rentner der die Obrigkeit nervt, wenn er sieht, das da jemand von nebenan unberechtigterweise seine Mühle parkt.

Vielleicht noch mal etwas deutlicher:

Nicht das Parken ist dort verboten (es sei denn es steht dort zusätzlich ein Schild "Parken nur für Anlieger", sondern das Befahren der nur für Anlieger frei gegebenen Straße!

Ab dem Schild beginnt die Ordnungswidrigkeit.

BM-350

Zitat:

@MV12 schrieb am 27. September 2016 um 00:04:00 Uhr:

 

BTW:

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Sehe ich auch so ! Wüßte nicht was das ganze mit dem S-Klasse Forum zu tun hat...

Da würde ich BM-350 zustimmen....allerdings nur für den oben geschilderten Fall und auf Herrn X bezogen.

Denn der fährt ja nur in diese Straße um dort zu parken (und wahrscheinlich zum Haus seiner Eltern zu laufen.....)

Genau aus diesem Grund gibt es ja dieses Schild. Um eben den sowieso knappen Parkraum den Grundstückseigentümern und deren Besuchern, Handwerkern, etc. zu erhalten.

Und um die Bewohner der umliegenden Straßen und deren Besucher vom Parken dort abzuhalten....

Das Befahren dieser Straße ist aber nicht grundsätzlich verboten. (was manchmal so interpretiert wird...aber dann bräuchte man ja das Zusatzschild nicht....)

Es ist erlaubt, wenn man z.b. einen Anlieger dort besuchen will oder ein sonstiges Anliegen hat.

Sonst dürfte der Paketdienst ja auch nicht dort reinfahren.....

https://www.adac.de/.../detail.aspx?ItpId=38

Zitat:

@Juergen-Z3 schrieb am 27. September 2016 um 14:31:09 Uhr:

 

Es ist erlaubt, wenn man z.b. einen Anlieger dort besuchen will oder ein sonstiges Anliegen hat.

https://www.adac.de/.../detail.aspx?ItpId=38

Hallo,

hat er doch, er möchte dort parken :D:D:D:D:D:D:D

Gruß,

Th.

Spassmodus an

Wenn dort ne Mutti ohne Vati lebt oder die Mutti ohne Vati heimkommt darf die auch nicht rein?

Neues weltrettendes Genderdeutsch und dir Tafel ist sowieso ungültig.

Müsste heissen: "Anlieger und Anliegerinnen" oder es würde "Anliegende" reichen.

So schauts aus.

Hatte ich mir letztenz bei einem Schild "Radfahrer frei" gedacht dass die armen Mädls da eigentlich nicht fahren dürfen.

Spassmodus aus

Chris

Genderwahnsinn :D

ich lag dabei am Boden

Radfahrer frei ist eh gut, ich fahr ja auch gern und viel Rad. Also bin ich Radfahrer "auf geht´s Falschrum durch die Einbahn" :D

Dieses Anliegerparken wird bei mir im Stadtgebiet eh immer heikler.

Eine Parkfläche nach der Anderen verschwindet und im Knappen raum werden die Leute kreativ.

Immer wieder Thema bei den Bürgerforen; Lösungen sind nicht in Sicht:

außer der noch geheime Plan die Staus so schlimm werden zu lassen, das die Pendler ihre Autos einfach dort wo sie stecken bleiben zurücklassen und den Restweg zu Fuß erledigen.

In Osnabrück gibt es aktuell keine Haupteinfallstraße mehr ohne Baustelle :rolleyes:

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