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"Abgasskandal" betroffenen Golf jetzt verkaufen`?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 1. Januar 2016 um 15:20

Hallo,

ich habe mir vor dem "Abgasskandal" bereits ein neues Auto bestellt, habe dieses letzten Monat erhalten und sollte so langsam meinen alten Golf 6 2.0 TDI verkaufen.

Ich kann im Netz leider nichts finden wie man sich gerade am besten Verhalten soll. Ich will das Auto keinem ahnungslosen andrehen aber genauso wenig will ich als Überschrift in der Verkaufsanzeige erwähnen dass es sich um ein betroffenes Auto handelt :-)

Bin ich rechtlich abgesichert wenn es dem Käufer mitteile und im Vertrag entsprechend einen Hinweis notiere?

Würdet ihr das Auto lieber noch abmelden und einen Monat warten?

Danke vorab

Beste Antwort im Thema

Deine Frau liest echt keine Zeitung und guckt keine Tagesschau?

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Zitat:

@9n3gtilove schrieb am 2. Januar 2016 um 18:20:11 Uhr:

Ganz ehrlich? Warum vermerken?

Um sich als Verkäufer rechtlich abzusichern.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Januar 2016 um 17:01:58 Uhr:

Der Rückruf sollte im Januar 2016 beginnen (Auskunft des Herstellers). Mittlerweile haben wir den 02.01.2016.

Die Fahrzeuge sollten auch die Euro 5 erfüllen :D

Die Aussage von VW, dass das KBA die Maßnahmen genehmigt hat, wurden vor einigen Wochen vom KBA als unwahr bezeichnet. Von daher gehe ich fest davon aus dass sich der Rückruf noch etwas verzögert. Wäre bereits ein Wagen zurück gerufen worden, hätten wir bestimmt davon gehört.

am 2. Januar 2016 um 19:32

Zitat:

@der_michael911 schrieb am 2. Januar 2016 um 16:52:45 Uhr:

Zitat:

@Drahkke schrieb am 2. Januar 2016 um 14:21:03 Uhr:

 

Das wäre mir neu.

Quelle? :confused:

Bisher wurde kein einziges Fahrzeug zurück gerufen. Also gibt es noch keinen Rückruf. Oder kannst du mir ein entsprechendes Dokument zeigen?

Der Rückruf ist offiziell vom KBA am 15.10.2015 angeordnet worden:

http://www.kba.de/.../infotext_startseite_VW_komplett.html

Spätestens JETZT weiss jeder hier bescheid ;)

 

am 3. Januar 2016 um 17:05

Aufjedenfall sind überall die RR Daten schon eingespielt im System. Sprich, wenn man das Fahrzeug öffnet via Auftragsnummer, scheint schon markiert durch ein Rufzeichen die RR-Aktion auf und das hat es im November auch schon getan. Jetzt verkaufen wäre blöd, denke ich...

Edit: Soviel zum Thema, wo die Quelle sei..

Die Fakten sind :

Das KBA hat einen Rückruf angeordnet

Dieses konkrete Fahrzeug wurde noch nicht aktiv zurück gerufen

In den Kaufvertrag würde ich rein schreiben, dass es einen Rückruf des KBA wegen der NOx Thematik gibt. Dann ist man auf der sicheren Seite.

Im Grunde ist das doch ein stinknormaler Rückruf - nur dass dieser hier durch alle Medien ging. Warum sollte das im Kaufvertrag auftauchen müssen? Soll jetzt jeder Verkäufer eines Autos erst checken, ob sein Wagen von irgendeinem Rückruf betroffen ist, weil er sonst rechtlich angreifbar ist?

Ich denke das geht zu weit.

Wenn Dir ein Mangel bekannt ist, musst Du ihn beim Kauf angeben. Ich würde das jetzt erstmal als Mangel betrachten. Nun wird nicht jeder private Autoverkäufer jeden möglichen Rückruf kennen müssen. Aber diesen Fall nicht zu kennen...

Das kann man dann aber auch auf den Käufer beziehen. Diesen Fall nicht zu kennen...

 

Ausserdem wird der Mangel durch VW kostenlos abgestellt.

Ich sehe das so:

Privatverkäufer = Laie

Autohändler = Profi

Kein Laie muss technisches Wissen oder technisches Grundverständnis oder gar Kenntnisse über zukünftige mögliche Aktionen seitens des Autoherstellers wegen möglicher Mängel oder Betrügereien haben, nur weil er sein Auto verkaufen will, dass ihn doch seit Jahren immer problemlos von A nach B gebracht hat und immer nur 5 Liter Diesel verbraucht und nur ganz geringe KFZ-Steuer kostet. Es muss also umweltfreundlich sein.

Falls doch ein potentieller Käufer eine Frage nach technischer Verbesserungsaktionen der VW-Abgastechnik in der näheren Zukunft stellt?

Nun das Auto wird dadurch doch noch umweltschonender, weil noch weniger Giftstoffe anfallen werden und VW schon immer CleanDiesel verkauft hat und da auch wieder hin will oder ?

 

Da ja eh alle Bescheid wissen, kann ein solcher Hinweis im Kaufvertrag nicht schaden. Wer will denn andersrum das Risiko eingehen, das den Käufer die Kaufreue überfällt und er nach 2 Monaten den Wagen wieder elegant loswerden will. Und wie das Gericht dann entscheidet, das muß nichts mit unserem Rechtsempfinden zu tun haben. ICH würde da kein Risiko eingehen.

Zitat:

@Alf3366 schrieb am 4. Januar 2016 um 13:19:35 Uhr:

Im Grunde ist das doch ein stinknormaler Rückruf - nur dass dieser hier durch alle Medien ging.

Da der Grund für diesen Rückruf in einem globalen Betrugsskandal fußt, liegen die Dinge hier etwas anders als bei "stinknormalen" Rückrufen.

Ich kann mir vorstellen, dass es genügend Problem-Diesel-Besitzer gibt, die keine Ahnung haben, dass ihr Auto betroffen ist.

Sorry, aber mir wird das alles zu hoch geschaukelt. Und ja, meiner ist auch betroffen. Aber am Ende des Tages wird es irgendeine Lösung geben, was auch immer es sein wird, und der Golf wird weiterhin laufen und auch zu kaufen bzw. verkaufen sein. Hier wird ein Szenario erstellt, dass der Wert im Keller ist. Guckt euch doch mal die Preise bei Händlern oder im Netz an. Sind die zusammengebrochen? Ich meine eher nicht. Gut, ich gucke da auch nicht ständig rein aber dass die "betroffenen" Wagen nur noch Minimalwerte erzielen wird, ist nicht so.

Ich hab in den letzten Wochen einige Post von VW erhalten,

über sinnige Sachen wie Eiskratzer. Schneeketten die sie mir schmackhaft machen

wollen, kein Wort darüber dass ich eine Stinkerkarre von Ihnen erhalten habe.

Bin mir sichet dass ein Großteil der TDI Besitzer noch nicht wissen

ob ihr Auto betroffen ist, nicht jeder hat Interesse am Auto....

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