26.01.2010 03:01
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catchmyshadow
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Kommentare (9)
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BMW Highway-Werbetafel
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Eigentlich sollte die Werbung nur ein bisschen mehr Wirksamkeit erzielen als Werbetafeln es gewöhnlicherweise tun. Dass BMW dann aber mit seiner Kampagne für eine deutliche Mehrbeschäftigung in den polizeilichen Notrufzentralen sorgte, war doch etwas zu viel der Aufmerksamkeit.
Hintergrund: Ein BMW Händler in Bridgeport, Connecticut (USA) startete eine Werbeaktion, in der das Autohaus für verlängerte Probefahrten (über Nacht) warb. Um dem Slogan auf der Werbetafel, die sich in der Nähe eines Highways befíndet, einen visuellen Aufhänger zu geben, liess der Händler eine mit Pyjama bekleidete, männliche Schaufensterpuppe zusammen mit einem Riesen-Plüschteddy auf die Tafel setzen. Anscheinend war das skurile Duett für einige Autofahrer aber dann zu real, denn kurz nach der Errichtung standen die Telefone der Polizei vor Ort nicht mehr still. Viele hielten die Puppe auf der Werbetafel für einen Verwirrten bzw. für einen Selbstmordkandidaten, der drauf und dran sei, (mit samt Teddy) in die Tiefe zu stürzen. Die Polizeidienststellen hatten tagelang zu tun, die zahlreichen aufgeregten und auch aufgebrachten Anrufer zu beruhigen.
Übrigens hatte die Aktion für den BMW-Händler trotz der Aufregung, die sie erzeugte, durchaus ihren Erfolg: "Das Feedback unserer Kunden fiel kaum negativ aus und die Werbung hat ihre Wirkung nicht verfehlt. Unser `Probefahrt über Nacht`- Angebot wird seit Beginn reichlich in Anspruch genommen.", sagte BMW-Bridgeport Verkaufsleiter Tim Coughlin.
( http://www.huffingtonpost.com/.../...ard-for-bmw-of-brid_n_428759.html )
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Kommentare: 9
26.01.2010 07:08 |
g-ForceOnlan
dazu schreib ich nix...

lol!
26.01.2010 07:10 |
eifler1
lol typisch Amis, strohdoof. Wie kann man sowas bitte für echt halten?
26.01.2010 09:19 |
happyi!i
@eifler1 eifler1
Fahr mal mit ~120 auf der Bahn an so ner Tafel vorbei kuck hin und seh den erstmal... Dann bist vorbei und denkst nurnoch da saß doch einer drauf...
Will ned wissen wie viel da an 2. mal vorbei sind zum kucken ob da wirklich einer drauf war...
MfG
26.01.2010 09:30 |
eifler1
Gut, aber wenn du den einen als Menschen identifizierst, dann erkennst den Teddy doch schon 2x.
Und welcher Behämmerte glaubt dann, dass jemand mit einem lebensgrossen Teddybär auf eine 30 Meter hohe Werbetafel kraxelt? Only in Amerika!
26.01.2010 09:43 |
Letti90
irgendwie.....
neee, ich lass es lieber sein




26.01.2010 11:14 |
m.p.flasch
Na ja, der Bär ist vielleicht tagsüber ganz gut erkennbar.. Aber wenn Du eine Sehschwäche hast, zu eitel bist, Dir die Brille aufzusetzten, und es dann auch noch dunkel ist...
Ich kannte da mal so einen Experten, dem mußte man immer sagen, was auf den Schildern Steht.. Stop oder was war das fürn Schild? Ich brauche die Brille nicht im Auto..is ja nur ne Lesebrille.....
26.01.2010 14:11 |
Schoeneberg30
Eigentlich mag ich Verallgemeinerungen ja nicht, aber das was man ständig aus den USA mitbekommt, lässt einen schon manchmal vermuten, dass viele Leute da etwas weich in der Birne sind...Wenn sich da jetzt ein Autofahrer nach dem Teddy da umgedreht und den Hals verrenkt oder Unfall gebaut hätte, hätte er den Bmw Händler wahrscheinlich auf 300.000 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt und auch noch recht bekommen
Erinnert mich an den Fall wo eine Dame ihre Katze gewaschen und in der Mikrowelle getrocknet hat und dann Schadensersatz von der Firme erfolgreich eingeklagt hat, weil da nicht drauf stand, dass man keine Lebenwesen drin trocknen darf. Kein Wunder, dass man Überall in den USA Warnhinweise sieht, die Hersteller kann man ja wegen alles verklagen - Kaffeebecher - Inhalt ist heiß - Außenspiegel - Objekte im Spiegel sind näher als sie scheinen. etc...
26.01.2010 16:06 |
i need nos
jo, ich erinnere mich da an einen Fall, in dem ein Girlie zu 1.000.000 Dollar Schadenersatz verklagt wurde, weil sie in Hotpants an der Ampel stand und daraufhin ein notgeiler Trucker vor lauter Gaffen in einen Supermarkt gedonnert ist und zwei Kassierinnen mitsamt Kasse umgehobelt hat. Anklagepunkt: grob fahrlässiger Eingriff in den Straßenverkehr mit Todesfolge in zwei Fällen. Der Trucker wurde frei gesprochen und bekam auch noch Schadenersatz
02.02.2010 11:52 |
mark29
Die Amis sollten doch wissen, dass in der Bedienungsanleitung einer Werbetafel unter anderem auch steht: " nicht zum klettern benutzen; nicht in der Mikrowelle trocken;...."
Amis- zu dumm ihre eigene Dummheit zu erkennen...