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Flashback's Blog

Mon May 21 22:31:57 CEST 2012    |    FlashbackFM    |    Kommentare (18)    |   Stichworte: Rück, Widerruf, Widerrufsrecht

Ist es okay, die Ware einzubehalten, bis sämtliche Kosten erstattet sind?

Ein Lenkrad im Topzustand.Ein Lenkrad im Topzustand.

Händler dieses Schlags gibt es auf ebay leider einige. Die ruinieren damit nicht nur das, was von der Plattform noch übrig ist, sondern auch den Ruf der seriösen Gebrauchtteilehändler.

 

Gerade habe ich eine solche "schöne" Erfahrung hinter mich gebracht, bei der ich erfahren durfte, mit was für Individuen man es auf ebay zu tun bekommen kann. Eines muss ich gleich dazu sagen: Diese Erfahrung war die krasseste, die ich bis dato auf ebay machen durfte. Den Namen des Händlers werde ich im Artikel nicht Erwähnen - dünnes Eis. Nur soviel: Er treibt offenbar seit 2011 auf ebay sein Unwesen, wäre gern International und handelt hauptsächlich mit "M3-Teilen".

 

Jetzt aber zur konkreten Geschichte:

 

Bestellung - Vorfreude ist die schönste Freude

Schon seit einiger Zeit suche ich lose nach einem M-Lederlenkrad, da meines gewisse Mängel hat. Der Plan ist, aus zwei Lenkrädern ein supergutes zu machen, was dann in mein Auto eingebaut werden sollte und eines, was ich weiterverkaufen kann.

 

Am 26.04. schien ich endlich gefunden zu haben, was ich suchte. Das Lenkrad war inkl. Airbag und laut Beschreibung im "Topzustand ohne Kratzer". Die Fotos unterstrichen die Aussagen, alles schien zu passen und ich kaufte den Artikel. Jetzt freute ich mich schonmal auf die Lieferung. :)

 

Lieferung - keine Freude

Das Lenkrad, welches ich dann am 03.05. erhielt entsprach weder der Beschreibung noch den Fotos. Es war saudreckig (die eigentlich dreifarbigen M-Nähte waren bis auf wenige Stellen, die man nahezu nie berührt, pechschwarz!), das Leder war verkratzt, das M-Emblem an der unteren Speiche war ein stümperhaft aufgeklebtes Felgenemblem und zuguterletzt hatte das BMW-Logo am Airbag eine große, unübersehbare Delle.

 

Umtausch? Na wenn es uuunbedingt sein muss...

Als ich den Händler damit konfrontierte, war er der Meinung, dass ich mich bloß anstelle, schließlich wäre es ja gebraucht, da sind Gebrauchsspuren normal... Das fand ich schonmal megadreist, denn so geht man erstens mit keinem Kunden um und Topzustand ohne Kratzer heiß für mich nunmal genau das. Schließlich ließ er durchblicken, dass er mehrere Lenkräder da hätte und davon einige tatsächlich in keinem guten Zustand seien und war dann doch zu einem Austausch bereit. Er ließ mich aber schon an dieser Stelle deutlich spüren, dass er der Meinung war, dass ich zu hohe Ansprüche hätte. Die Sendung wurde also noch am selben Tag, am 03.05. retourniert.

 

Neue Ware, neues Glück?

Am 10.05. bekam ich dann endlich das Tauschlenkrad und dachte voller Freude, dass sich nun alles zum Guten wendet und das Kapitel abgeschlossen ist. - Dann öffnete ich das Paket.

 

Mein Gedanke jetzt: Der Händler will mich verarschen! Dieses Teil sah noch viel, schlimmer aus! Das Emblem am Airbag hatte sogar Lackabplatzer :eek: und der Gummi war teilweise böse verkratzt. Es wirkte, als würde er die Autos zuerst pressen lassen und die Teile dann erst ausbauen... :rolleyes:

 

Nachdem es mir nun reichte und ich keine Lust mehr auf weitere Lenkräder im "Topzustand" hatte, machte ich am selben Tag von meinem Widerrufsrecht Gebrauch.

 

Doch wer meint, dass nun alles zuende war, der irrt. Mein Widerruf war erst der eigentliche Startschuss.

 

Topzustand ist Auslegungssache

Es begann damit, dass der Händler mich nun anpampte, dass die erste Lieferung doch keine Verwechslung war und ich zuerst schon das richtige Lenkrad bekommen hätte und meine Rücksendung völlig umsonst. Es wäre schließlich im echten Topzustand, aber halt nicht neu und da sind Gebrauchsspuren total normal und ob ich eigentlich wüsste, was so ein Lenkrad mit Airbag neu kosten würde. - Ja, weiß ich, deswegen schau ich ja nach Gebrauchtteilen, du Schlaumeier.

 

Dann stellte er fest, dass er mir die ursprüngliche Lieferung jetzt einfach nochmal zuschickt und kulanterweise die Rücksendekosten übernimmt, dann war's das mit seinem Entgegenkommen, weil so gehts ja nicht... Achja, außerdem hätte ich meine Widerrufsfrist verpasst.

 

Äh... Wie bitte? Nochmal zum mitschreiben... Am 26.04. habe ich das Teil bestellt, am 03.05. habe ich die Ware bekommen und am 10.05. widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und startet frühestens mit dem Erhalt der Ware, also in diesem Fall am 03.05. Ich bin also mitnichten außerhalb der Frist.

 

Widerruf für Anfänger

Soweit die graue Theorie, wie sie im Gesetz steht. Der gängigen Praxis und offensichtlich der festen Überzeugung des Händlers nach nach beginnt die Frist bereits mit dem Zusenden der Widerrufsbelehrung. Mein Einwand, dass es dann für Händler ja sehr einfach wäre, die Frist auszusitzen, indem man die Belehrung schickt und dann zwei Wochen wartet, wollte oder konnte er nicht nachvollziehen. Er war überzeugt, die Frist sei um.

 

Nachdem bis hier ja schon einiges an Verhaltensmustern erkennbar war, hatte ich keinerlei Hoffnung mehr, dass er plötzlich ein Einsehen bekäme, also eröffnete ich nun einen Fall. Und wer das schonmal gemacht hat, weiß, dass ebay dann erstmal sagt "versucht das unter euch auszumachen"

 

Tja, das versuche ich ja schon die ganze Zeit, es klappt ja nicht.

 

Nonsens im Fall

Der Händler ließ dann im Fall nochmal den Nonsens der verstrichenen Frist vom Stapel, gab auch an, dass das entsprechende Gesetz revidiert wurde*. Mit diesem strikten Beibehalten seiner Darstellung schaffte er es mittlerweile tatsächlich, mich ein bisschen zu verunsichern, also rief ich einen Anwalt an. Der bestätigte mir, dass ich absolut im Recht bin und der Händler meinem Widerruf zu akzeptieren hat. Hilfsweise könnte ich auch meinen Rücktritt erklären, denn die Ware entspricht ja zusätzlich nicht dem zugesicherten Zustand. Sollte der Händler partout nicht einlenken, solle ich den Fall an PayPal weitergeben, die Chancen stehen mehr als günstig für mich.

 

Betraten, getan: Ich schrieb im Fall, dass ich mit anwaltlich beraten hab lassen und der Anwalt meine schon zuvor gemachten Aussagen bestätigt. An PayPal wollte ich das Ganze nicht gleich weitergeben, denn irgendwie glaubte ich immer noch an das Gute in jedem Menschen.

 

Über’s Wochenende war meine Wut dann noch ein wenig verraucht und ich machte dem Händler einen Vorschlag, der eigentlich viel zu nett war, aber ich wollte die Sache endlich hinter mich bringen. Ich schlug ihm vor, dass ich davon absehe, ihm eine angemessene Bewertung gebe, wenn er mir innerhalb der nächsten zwei Tage das Geld inkl. aller Versandkosten zurücküberweist.

 

Versuchen wir's mit konsequenter Sturheit

Der Händler stellte sich allerdings seit meiner Mitteilung, dass mein Anwalt meinen Standpunkt bestätigt tot und ließ die Frist ohne jegliche Reaktion verstreichen. Stattdessen bekam ich am 15.05. die von mir ursprünglich retournierte Sendung zurück. Wohlgemerkt als Retoure! Der Händler hatte das Paket also nicht einmal von der Post abgeholt! :eek:

 

Also wieder den Händler angeschrieben, dass die Retoure retourniert wurde, da die Abholfrist verpennt wurde. Ich schrieb ihm, dass er das Paket sofort nochmal zugesendet bekommt, wenn er mir einen Versandschein schickt, denn ich weigere mich, noch einmal in Vorkasse zu gehen.

 

Darauf kam - wen wird es überraschen? - wieder der Sermon über die verstrichene Widerrufsfrist, dass die Ware doch top sei, was ich denn eigentlich hätte usw. usf. Ob er meine Texte nicht las oder hoffte, seine Worte würden mich mehr beeindrucken, als die eines Anwalts - ich weiß es nicht. Jedenfalls reichte es mir nun endgültig und ich rief ich nochmal den Anwalt an. Sein Tipp: Weitergeben an PayPal, denn bei der vorliegenden Sachlage müssten die schon arg schielen, um zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Tja, zugetraut habe ich es dem Verein dennoch. Und für diesen Fall wäre es das erste Mal gewesen, dass ich wen vor Gericht gezerrt hätte. Nicht wegen des Betrags, sondern in diesem Fall aus Prinzip. Hier wäre ich dann stur gewesen.

 

PayPal als Richter

Also habe ich das Ganze weitergegeben und es wurde – o Wunder – tatsächlich zu meinen Gunsten entschieden.

 

Was habe ich jetzt? Nach einer Menge Ärger habe ich den ursprünglichen Betrag inkl. Versandkosten zurückerstattet bekommen. Die Kosten für den Versand der Rücksendendungen habe ich jedoch noch nicht.

 

Allerdings habe ich da ja auch noch die retournierte Retoure. Wenn der Verkäufer die wiederhaben will, bekommt er die nur gegen die Erstattung sämtlicher übriger Kosten.

 

Und da kommt ihr ins Spiel. Verhalte ich mich rechtens, wenn ich die Ware vorbehalte, bis ich sämtliche Ausgaben wiederbekomme?

 

 

 

 

*) Diese Revision gab es tatsächlich, allerdings wurde in dieser festgelegt, dass es für Händler nicht mehr ausreichend ist, die Widerrufsbelehrung irgendwo auf der Website zu haben. Damit sie beginnt, muss sie dem Käufer explizit zugesendet werden.


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