29.03.2010 09:26
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StefanLi
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Kommentare (23)
| Stichworte:
Technische Änderungen
Was kann man ändern? Was darf man ändern? Wovon sollte man die Finger lassen?
In der nun hoffentlich von sash-deli und mir angezettelten Diskussion soll es bitte um rechtliche Grenzen und halbwegs gesicherte Erkenntnisse gehen, nicht um Sinnhaftigkeit und Geschmack!
Wie alles began Nachdem hier schon öfter darüber berichtet wurde, wie die Schlusslichter mit den Tagfahrleuchten zusammengeschaltet werden können, hatte sash-deli Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Tatsächlich hat auch der ADAC im Dokument „Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht“ behauptet:
Ich war aber gegenteiliger Meinung, denn unter §49a (5) StVZO steht:
Das würde lediglich bedeuten, dass Tagfahrleuchten eben nicht zwingend zusammen mit den Schlussleuchten einschaltbar sein müssen – aber sie dürften!
Sash-deli hat daraufhin kurzerhand eine Anfrage an die ADAC-Rechtsberatung gestartet (Wer so eine Behauptung aufstellt, soll es auch ausbügeln!
Die Antwort vom ADAC offenbarte dann eine Gesetzeslücke:
Ein eindeutiges Verbot, die Rücklichter zusammen mit den Tagfahrlichtern leuchten zu lassen, gibt es in Deutschland demnach also doch nicht!
Klarheit oder Fragezeichen - Ein Blogthema!
Dieses Ergebnis hat sash-deli und mich auf die Idee gebracht, daraus ein neues Thema zu machen. Dieser neue Blogartikel soll sich um alle Veränderungen am Q5 drehen und mit den vielen landläufigen „Halbwahrheiten“, Behauptungen und Rechtsunsicherheiten aufräumen, die hier im Forum häufig zu lesen sind:
Was ist erlaubt und was nicht?
Was sind die Vor- und Nachteile bei den Veränderungen?
Welche Probleme könnte es mit Zulassung und Versicherungsschutz geben?
Was ist der Anlass für eine Veränderung oder Umcodierung (Optik, Sicherheit etc.)?
Wie sind die Erfahrungen mit TÜV oder Polizei?
Wir möchten Rechtssicherheit
Hier sind Fakten gefragt (möglichst mit Quellenangaben oder Zitaten), weniger irgendwelche unbelegten Behauptungen.
Beispiele für mögliche weitere Themenbereiche, über die wir hier gerne erwarten: - LED-Kennzeichenbeleuchtung - Diebstahlwarnanlagen-Quittungston beim Verriegeln - Abdimmen der Tagfahrleuchten beim Blinken - Deaktivierung der Gurtwarnung - Freischaltung der Videowiedergabe während der Fahrt (Video in Motion, VIM) - Äußere Umbauten (z.B. an Fahrwerk, Karosserie oder Abgasanlage) oder Motortuning - Verlust der Zulassung oder des Versicherungsschutzes – Wahrheit oder Mythos? - Eintragung, ABE und Co. - Regelungen in anderen Ländern - Mögliche Bußgelder …und so weiter und so fort!
Gerne dürfen sich hier auch gelernte Juristen (Anonymität wird, wenn gewünscht sicher gestellt) beteiligen!
Mit einem netten Gruß zum Wochenstart
Stefan (und sash-deli) |


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