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13.12.2011 11:11    |    MOTOR-TALK MOTOR-TALK    |    Kommentare (1)    |   Stichworte: , , , , , , , , , , , , , ,

Der „Stichtag“ der Kündigung Deiner Kfz-Versicherung ist mit dem 30. November verstrichen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Du nun ein ganzes Jahr warten musst, um Deine Kfz-Versicherung zu wechseln. Denn die ordentliche Kündigung bis zum 30. November ist längst nicht die einzige Chance, aus Deinem bestehenden Vertrag herauszukommen. Es gibt verschiedene Gründe, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Und sogar die ordentliche Kündigung ist möglich, wenn die Hauptfälligkeit vom üblichen Stichtag abweicht.

 

Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Kfz-Versicherungen sind – bei vergleichbarer Leistung – teilweise enorm. Bei einem Wechsel der Versicherung kannst Du also bares Geld sparen.

 

Fristgerechte Kündigung bei abweichender Hauptfälligkeit

 

Die fristgerechte Kündigung der Kfz-Versicherung muss in der Regel bis zum 30.11. des laufenden Jahres bei der Versicherung schriftlich vorliegen. Einige Kfz-Versicherungen weichen allerdings von der üblichen Hauptfälligkeit zu Jahresbeginn ab. Dort endet die Hauptfälligkeit ein Jahr nach Abschluss des Vertrages. Somit muss die Kündigung einen Monat vor diesem individuellen Fälligkeitsdatum bei der Versicherung vorliegen. Also unbedingt Deinen Vertrag checken!

 

Sonderkündigungsrecht Beitragserhöhung

 

Wenn die Kfz-Versicherung ihre Beiträge erhöht – egal zu welchem Zeitpunkt, kann innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Benachrichtigung gekündigt werden. Es spielt dabei keine Rolle, wie gering die Erhöhung ausfällt. Auch ein paar Cent reichen bereits als Sonderkündigungsgrund aus. Dies tritt z.B. auch auf, wenn die Fahrzeug- oder Regionalklasse höher eingestuft wird.

 

Achtung: Kostenerhöhungen durch Umstufung der Fahrzeug- oder Regionalklasse werden nicht selten durch Besserstufung der Schadensfreiheitsklasse verdeckt. Also hier genau nachprüfen!

 

Eine Beitragserhöhung durch Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse berechtigt übrigens nicht zur außerordentlichen Kündigung. Und auch eine Beitragssenkung führt nicht zu einem Sonderkündigungsrecht.

 

Sonderkündigungsrecht Fahrzeugwechsel, -verkauf oder -abmeldung

 

Wenn Du Dein Auto verkaufst und ein neues kaufst, endet automatisch der bestehende Kfz-Versicherungsvertrag. Du bist nicht verpflichtet, den alten Vertrag auf ein neues Fahrzeug zu übertragen. Du musst nicht mal selbst kündigen, denn das Anmelden eines neuen/anderen Fahrzeugs bei einer anderen Versicherung gilt automatisch als Kündigung des bestehenden Vertrages.

 

Wenn Du Dein Fahrzeug nur verkaufst und kein neues/anderes kaufst, solltest Du Deine Versicherung darüber informieren. Das erspart später möglichen Ärger.

 

Wenn Du Dein Fahrzeug abmeldest oder stilllegst und kein anderes/neues Fahrzeug kaufst, so wird Deine Versicherung von der Kfz-Zulassungsstelle informiert.

 

In jedem Fall erhältst Du eine Erstattung der zu viel bezahlten Beträge.

 

Sonderkündigungsrecht Schadensfall

 

Nach einem Schadensfall hast sowohl Du als auch Deine Versicherung das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es gilt hier ebenfalls die Frist von vier Wochen nach Bearbeitungsschluss des Schadens.

 

In der Regel ist es aber nicht sinnvoll, nach einem Unfall Deine Versicherung zu wechseln. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht zurückerstattet, sollte die Kündigung von Dir ausgehen. Kündigt die Versicherung den Vertrag, muss sie aber natürlich eine Rückerstattung leisten.

 

Schau doch auch mal in unseren KFZ-Versicherung FAQ.


19.11.2010 19:31    |    MOTOR-TALK MOTOR-TALK    |    Kommentare (8)    |   Stichworte: , , , ,

Der 30. November naht, und damit der Stichtag, zu dem der Großteil der Autofahrer seine alte Kfz-Versicherungen kündigen muss, wenn er die Versicherung wechseln will. Ob sich das lohnt oder nicht, erfahrt Ihr am besten bei einem Vergleichsportal. Worauf Ihr dabei achten müsst, erfahrt Ihr hier.

 

Kfz-VersicherungKfz-VersicherungWarum die Tarife checken?

 

Es mag lästig sein, wie auch das ewige Preise Vergleichen bei Telefon oder Strom. Aber: Sich zumindest einmal im Jahr mit seiner Kfz-Versicherung zu beschäftigen, kann sich lohnen. Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern sind teilweise enorm. Gerade wenn Ihr bisher noch nicht in einer günstigen Schadenfreiheitsklasse angekommen seid, sind sie auch gerne mal vierstellig. Man kann aber nicht nur bei einem Wechsel richtig Geld sparen. Vielleicht hat sich ja Euer Fahrverhalten oder Eure Risiko (Wohnort, üblicher Parkplatz) geändert, oder Euer Auto ist einfach jetzt so alt, dass sich eine teure Versicherung nicht mehr lohnt. Dann könnt Ihr auch bei Eurer bisherigen Gesellschaft in einen günstigeren Tarif wechseln – oder vielleicht woanders in einen noch Günstigeren.

 

Warum jetzt Tarife checken?

 

Der Stichtag, zu dem Ihr Eure Versicherung wechseln könnt, ist in der Regel der 01.01. jeden Jahres. Die alte Versicherung muss einen Monat vorher, also zum 30. November, gekündigt sein – wenn Ihr Euch für einen Wechsel entscheidet. Höchste Zeit also, sich mal wieder über seinen Versicherungstarif zu orientieren.

 

Daneben gibt es auch Sonderkündigungsrechte. Z.B. könnt Ihr binnen 4 Wochen kündigen, wenn Euer Versicherer die Preise erhöht oder seine Tarifstruktur ändert. Nach einer Schadensregulierung können beide Seiten (also auch die Versicherung) kündigen. Hinfällig ist die Versicherung, wenn Ihr Euer Auto stilllegt oder verkauft. Dann könnt Ihr zu viel bezahlte Beiträge zurückverlangen.

 

Wissenswerte Grundlagen zur Kfz-Versicherung

 

Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung, ohne die ein Auto gar nicht angemeldet werden kann. Die Haftpflicht soll die Opfer von Unfällen schützen und sichert Sach- und Personenschäden ab, die ein Fahrer im Straßenverkehr verursacht hat. Damit schützt sie vor dem wirtschaftlichen Totalschaden, als Verursacher u.U. einen Schaden von mehreren Millionen Euro begleichen zu müssen.

 

Die gesetzliche Mindestvoraussetzung für die Kfz-Haftpflicht ist eine Deckungssumme von 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, eine Mio. Sachschäden und 50.000 Euro für Personenschäden. Die meisten Tarife überbieten das aber locker. Deckungssummen von 100 Mio. Euro pauschal sind nicht unüblich, manche Versicherer bieten in ihren Spartarifen aber auch geringere Deckungssummen.

 

Über die Haftpflicht ist nur der Schaden versichert, den Ihr als Versicherter Anderen verursacht. Ihr selber und Euer Eigentum, also auch Euer Auto, seid damit nicht versichert.

 

Die freiwillige Kaskoversicherung

 

Um dem abzuhelfen, gibt es Kaskoversicherungen. Kaskoversicherungen sind freiwillig, Ihr könnt also auch darauf verzichten. Man unterscheidet dabei zwischen Teilkasko und Vollkasko.

 

Eine Teilkaskoversicherung versichert das Auto beispielsweise gegen Diebstahl, Brand, Sturm, Wildunfälle und Kabelschäden und sorgt dafür, dass Ihr nicht auf den Reparaturkosten sitzenbleibt. Bei einem Totalschaden kann auch der Wiederbeschaffungswert erstattet werden. Teilkaskoversicherungen werden normalerweise beim Abschluss der Haftpflicht „zugebucht“. Über eine Eigenbeteiligung kann man die Prämien hier drastisch senken. Dann kommt man für Bagatellschäden selbst auf.

 

Die Vollkasko

 

Eine Vollkaskoversicherung bietet einen umfassenderen Schutz. Beispielsweise ist das Auto dann auch gegen Vandalismus, selbst verursachte Schäden oder wenn jemand Euer Auto anfährt und dann nicht auffindbar ist, versichert. Eine Vollkaskoversicherung orientiert sich übrigens an den gleichen Schadenfreiheitsklassen wie die Kfz-Haftpflicht. Wenn Ihr da günstig eingestuft seid, kann eine Vollkasko sogar billiger als eine Teilkasko sein. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit hohen Typklassen.

 

Bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn eine rote Ampel überfahren wird, greifen viele Kaskoversicherungen, gerade preiswertere, oft nicht. Auch wenn Alkohol oder Drogen im Spiel sind, gilt das als grobe Fahrlässigkeit.

 

Ist Dein Auto Dir Kasko wert?

 

Ob sich eine Kaskoversicherung überhaupt lohnt, ist im Endeffekt Ermessenssache und hängt vor allem vom Zeitwert des Autos ab. Gemeinhin gilt die Faustregel, dass für drei bis fünf Jahre alte Autos eine Vollkasko Sinn macht. Bei Finanzierung ist sie ohnehin oft Pflicht. Bei Autos, die 10 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, entscheiden sich viele Autofahrer dafür, auf den Schutz einer Kaskoversicherung ganz zu verzichten. Bei Restwerten von vielleicht noch 1.000 Euro ist das auch absolut verständlich, dann sind kleine Beulen kein Problem und ein größerer Unfall meist ohnehin das logische Ende des Autolebens.

 

Klausel-Dschungel – Worauf sollte man achten?

 

Im Tarifdschungel der vielen angebotenen Versicherungen muss man sich erst mal zurechtfinden. Oft kann man mit relativ kleinen Veränderungen schon gutes Geld sparen. Ein Beispiel ist die Selbstbeteiligung bei der Teilkaskoversicherung. Auch wenn Ihr jährlich im Voraus Euren Beitrag zahlt, gibt es dafür Rabatt. Die Werkstattbindung ist ebenfalls ein Kostensenker. Wenn Ihr das akzeptiert, kann der Versicherer Euch zu einer bestimmten Werkstatt schicken. Ihr solltet vorher aber prüfen, ob die Versicherung in Eurer Gegend genug Werkstätten unter Vertrag hat, die sich auch mit Eurem Modell auskennen.

 

Kfz-Versicherung Kfz-Versicherung Tierunfälle

 

Ein immer wieder problematisches Thema ist die Versicherung gegen Tierunfälle. Viele günstige Versicherungen decken hier nur Unfälle mit sog. Haarwild (Rehe, Hasen, Wildschweine, Füchse) ab. Nun ist es aber je nach Region nicht immer vorherzusagen, was einem da genau vors Auto laufen könnte. Daher kann es gerade auf dem Land Sinn machen, hier nicht auf die billigste Tarifvariante aus zu sein. Wenn Ihr überwiegend in der Stadt oder auf vielbefahrenen Autobahnen unterwegs seid, kann das natürlich ganz anders aussehen. Wenn man in einer sog. „Marder-Region“ lebt, sollte man darauf achten, dass man auch gegen Marderschäden versichert ist.

 

Neupreisentschädigung, Schutzbrief, Mallorca-Police

 

Viele Versicherer bieten gegen Aufpreis eine sog. Neupreisentschädigung an. Bei einem Totalschaden wird nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern der Neuwert des Autos erstattet. Bei einem Unfall, der den Zeitwert senkt, wird ein Ausgleich gezahlt. Das lohnt sich vor allem für Neuwagen in den ersten 1-2 Versicherungsjahren.

 

Ein Schutzbrief ist gerader für Vielfahrer, die weite Strecken zurücklegen, oft eine sinnvolle Sache. Damit könnt Ihr wenn nötig Dienste wie Pannenhilfe, Abschleppen, Mietwagen und Übernachtungskosten in Anspruch nehmen. Die meisten Schutzbriefe gelten Europa- oder weltweit.

 

Darüber hinaus gibt es noch viele Leistungen, die man bei den Versicherungen kaufen kann – ob sie finanziell sinnvoll sind, muss man individuell entscheiden. Rabattretter und Rabattschutz versichern beispielsweise gegen die Hochstufung nach einem Unfall. Mit einer Mallorca-Police kann man sich gegen Schäden mit Mietwagen im Ausland absichern. Eine Insassenunfallversicherung macht auch nur in wenigen Fällen Sinn, denn normalerweise seid Ihr ja über die Haftpflicht des Verursachers abgesichert – auch Eure Beifahrer, wenn Ihr selbst den Unfall verursacht habt.

 

Vergleichen geht heute am besten Online

 

In jedem Fall empfiehlt es sich, einfach mal - rechtzeitig vor dem 30.11. - seinen Fall durchzuspielen, nachzurechnen und mit der aktuellen Versicherung zu vergleichen. Ältere werden sich erinnern, wie sie zu so einem Zweck früher stundenlang in teuren Hotlines gehangen haben. Im Internet geht das in einem der Vergleichsportale für Kfz-Versicherungen heute ganz einfach. Dabei solltet Ihr auch mit den Möglichkeiten etwas spielen, also austesten was mit den Tarifen passiert, wenn Ihr z.B. eine höhere Selbstbeteiligung wählt oder einen Schutzbrief dazu nehmt. Auch ein Blick in die MOTOR-TALK FAQ zum Thema Versicherungen kann sich auszahlen.

 

Bei MOTOR-TALK gibt es natürlich auch ein Vergleichsportal, mit FinanceScout24 habt Ihr hier Zugriff auf die Datenbank eines der besten unabhängigen Vergleichsportale im Netz und findet auch noch einen umfangreichen Ratgeber zum Thema.

 

Es empfiehlt sich, den Fahrzeugschein bereitzuhalten, dann könnt ihr viele Daten schneller und genauer eingeben. Notwendig ist das aber nicht, Ihr könnt Euer Auto auch mit einer Suchmaschine finden. Auch die Eingabe irgendwelcher personenbezogener Daten wie Nummernschild oder genaues Geburtsdatum ist nicht erforderlich, selbst wenn danach gefragt wird – außer natürlich bei einem Online-Vertragsabschluss.

 

Also, kommt gut versichert ins neue Jahr, und wenn Ihr dann ein bisschen mehr Geld für Essen gehen oder in Urlaub fahren übrig habt, hat sich der kleine Aufwand doch gelohnt.


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