MOTOR-TALK News - Aktuelle News rund ums Auto & Motorrad aus der Redaktion

29.03.2009 23:13    |    MOTOR-TALK MOTOR-TALK    |    Kommentare (17)    |   Stichworte: , , , , , , ,

Ab Montag, den 30. März 8.00 Uhr, darf die Umweltprämie nur noch über das neue Online-Reservierungssystem unter www.ump.bafa.de beantragt werden.

 

Grund für dieses neue System ist die Berücksichtigung der Autokäufer, die einen Neuwagen mit Lieferfrist bestellen. Nach dem bisherigen System hätten sie die Abwrackprämie erst am Tag der Zulassung des Neuwagens beantragen können.

 

Neben der online auszufüllenden Antragsmaske, muss eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format (max. 2 MB) angehängt und online versendet werden. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.

 

Laut der Website der BAFA werden die Eingänge der Anträge zeitgenau registriert und mit einer aufsteigender ID-Nummer vergeben, sowie einer Eingangsbestätigung, wobei diese kein Garant für den Erhalt der Umweltprämie ist.

 

Per Post (frühestens ab dem 16.04.2009) wird ein Reservierungsbescheid inklusive einer Auflistung jener Dokumente dem Antragsteller zugeschickt, die bei der BAFA eingereicht werden müssen. Erst mit dem Bescheid ist die Prämie sicher. Danach hat der Antragsteller sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Erst wenn alle diese Papierdokumente beim BAFA eingegangen sind, wird über den Antrag entschieden.

 

Der Antragsteller erhält zudem ein Verwendungsnachweisformular für das Altauto, das dann von einem anerkannten Autoverwerter ausgefüllt werden muss. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).

 

Die zum 1. März eingeführte Anforderung, dass der Fahrzeugbrief des alten PKW im Original eingereicht werden muss, bleibt weiterhin bestehen.

 

Für Antragsteller ohne Internet-Anschluss bleibt zum Schluss nur noch der Tipp, dass er dies am besten direkt mit bzw. beim Autohändler ausfüllt und abschickt. Bleibt noch abzuwarten, ob die Server des BAFA diesem neuen Ansturm am Montag auch standhalten.


18.02.2009 22:57    |    MOTOR-TALK MOTOR-TALK    |    Kommentare (61)    |   Stichworte: , , , , , ,

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Achtung: Ab dem 30. März 8.00 Uhr kann ein Antrag auf die Umweltprämie nur noch über das Online-Registrierungssystem gestellt werden. Mehr Infos und die entsprechenden Änderungen bezüglich der Abwrackprämie findest Du hier.

 

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Du interessierst Dich für die Abwrackprämie? Im Forum gibt es schon viele Fragen und Antworten zum Thema. Um es Euch noch leichter zu machen, haben wir die Fragen und Antworten gesammelt und hier zusammengetragen. Du findest hier auch alle wichtigen Informationen und Links, die für die Antragstellung zur Abwrackprämie nützlich sind.

 

Die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen, wie es im Amtsdeutsch heißt, wurde am 27.01.2009 vom Bundeskabinett beschlossen. Damit kann die Umweltprämie, so wie die Abwrackprämie von der Regierung auch genannt wird, in der Höhe von 2.500 Euro nun ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.

 

Wie das geht und was Du dabei beachten musst, haben wir für Dich hier zusammengesellt:

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ump_a_2009.pdf (2149 mal heruntergeladen)

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