29.03.2009 23:13
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MOTOR-TALK
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Ab Montag, den 30. März 8.00 Uhr, darf die Umweltprämie nur noch über das neue Online-Reservierungssystem unter www.ump.bafa.de beantragt werden.
Grund für dieses neue System ist die Berücksichtigung der Autokäufer, die einen Neuwagen mit Lieferfrist bestellen. Nach dem bisherigen System hätten sie die Abwrackprämie erst am Tag der Zulassung des Neuwagens beantragen können.
Neben der online auszufüllenden Antragsmaske, muss eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der rechtsverbindlichen Bestellung über das Neufahrzeug im pdf-Format (max. 2 MB) angehängt und online versendet werden. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Laut der Website der BAFA werden die Eingänge der Anträge zeitgenau registriert und mit einer aufsteigender ID-Nummer vergeben, sowie einer Eingangsbestätigung, wobei diese kein Garant für den Erhalt der Umweltprämie ist.
Per Post (frühestens ab dem 16.04.2009) wird ein Reservierungsbescheid inklusive einer Auflistung jener Dokumente dem Antragsteller zugeschickt, die bei der BAFA eingereicht werden müssen. Erst mit dem Bescheid ist die Prämie sicher. Danach hat der Antragsteller sechs Monate Zeit, alle weiteren Unterlagen beim BAFA einzureichen. Erst wenn alle diese Papierdokumente beim BAFA eingegangen sind, wird über den Antrag entschieden.
Der Antragsteller erhält zudem ein Verwendungsnachweisformular für das Altauto, das dann von einem anerkannten Autoverwerter ausgefüllt werden muss. Eine Liste von Demontagebetrieben und Schredderanlagen, die von der BAFA anerkannt sind, findest Du auf der Website der GESA (Die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge).
Die zum 1. März eingeführte Anforderung, dass der Fahrzeugbrief des alten PKW im Original eingereicht werden muss, bleibt weiterhin bestehen.
Für Antragsteller ohne Internet-Anschluss bleibt zum Schluss nur noch der Tipp, dass er dies am besten direkt mit bzw. beim Autohändler ausfüllt und abschickt. Bleibt noch abzuwarten, ob die Server des BAFA diesem neuen Ansturm am Montag auch standhalten. |



