15.02.2013 15:55
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klappern1965
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Kommentare (3)
| Stichworte:
§23 StVZO,
gewerbliche Nutzung,
Oldtimerversicherung,
T3,
Typ 251
Wer kann mir Tips geben zur Oldtimerversicherung für ein 30 Jahre altes VW T3 Verkaufsfahrzeug ? Mich will keiner versichern !!!
Habe mich in das Fahrzeug verguckt und jetzt erstmal Begutachtung nach § 23 StVZO machen lassen. Theoretisch müsste ich jetzt ein H- Kennzeichen bekommen. Selbst wenn ich es gewerblich nutzen würde !
Die zukünftige Nutzung ist noch völlig ungewiss. Werde es eventuell nebenberuflich / gewerblich vermieten für Kindergeburtstag , Events, etc. (Vermietung ohne fahren natürlich, dh. bringen und abholen tue ich die alte Dame) hab noch kein endgültiges Konzept.
Wer kann mir Tips geben, wie ich das Fahrzeug am günstigsten Versichern kann.
- Haftpflicht mit Teilkasko (mit 150€ SB)
Bin grad etwas ratlos..... und hoffe hier auf fachkundige Unterstützung |





Kommentare: 3
15.02.2013 17:41 |
Mr. Moe
Ein BLOG ist eine Art Tagebuch oder Kolumne. Für Fragen und Diskussionen gibts die Foren.
Du solltest deine Frage eher ins Versicherungsforum oder vielleicht auch in Oldtimerforum stellen.
Da kriegst du vermutlich mehr Resonanz drauf.
15.02.2013 17:42 |
Hartgummifelge
Versicherung mit Vermietung an Selbstfahrer ist eines, was schon nicht einfach ist.
Mit H- Kennzeichen und gewerblich genutzt, ist ein kleines Problem, das mit der Kravag, dem HDI, der Zürich oder dem deutschen Herold besprochen werden sollte..
18.02.2013 22:26 |
bulliflar
oder bei T1T2T3 hier bei MT mal fragen
Die freuen sich sicher über dein FZG