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Wie oft ist Nacharbeit/Instandsetzung an LPG Anlage innerhalb Garantie tolerierbar?

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 12:27

Hallo

ich habe eine Tartarini LPG Anlage, Einbau April 2008

Die ersten 10.000 km lief die Anlage ohne Probleme

Seit 12.000 km Probleme (Motorkontrollleuchte, Aussetzer LPG Anlage ("springt auf Benzin um"), Höhepunkt war Fehlzündung auf allen Zylindern mit Nothalt auf Autobahn)

Insgesammt war ich nun 6 mal beim Umrüster, es sind zuletzt beide RAILS (siehe anderer Post) getauscht worden.

Die Probleme bestehen unverändert - der Umrüster schliesst äussere Umstände (Zündkerzen, Motor, etc..) explizit AUS - das Spiel geht also weiter, zum 7. mal zum Umrüster...

Meine Geduld ist jedoch erschöpft - für Produkte sieht der Gesetzgeber in Deutschland doch vor das der Verkäufer 2 mal nachbessern kann und wenn das Produkt dann immer noch nicht ok ist - Umtausch/Rückabwicklung

Oder wie oft muss ich ein Nachbessern an der Anlage tolerieren??

Gruss

tagtraum

Nachtrag:

DEKRA sagt maximal 3 maliges Nacharbeiten muss erduldet werden. Genauso wie wenn der neue Toaster nach der 3. Reperatur immer noch nicht richtig toastet ... :-)

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23 Antworten

Sehe ich ähnlich.

Wahrscheinlich wird der Gasumrüster aber einwenden, daß die Gründe immer verschieden waren...

 

Deshalb habe ich mir gleich eine Vialle gewählt, in der Hoffnung, vom Ärger verschont zu bleiben.

Auf den ersten 5000 km bis jetzt hat es auch funktioniert, seit dem Einbau störungsfrei, aber auch wartungsfrei.

 

lg Rüdiger:-)

Themenstarteram 27. Januar 2009 um 20:58

Zitat:

Original geschrieben von RuedigerV8

Sehe ich ähnlich.

Wahrscheinlich wird der Gasumrüster aber einwenden, daß die Gründe immer verschieden waren...

 

Deshalb habe ich mir gleich eine Vialle gewählt, in der Hoffnung, vom Ärger verschont zu bleiben.

Auf den ersten 5000 km bis jetzt hat es auch funktioniert, seit dem Einbau störungsfrei, aber auch wartungsfrei.

 

lg Rüdiger:-)

Ist mir wurscht.

Warum der Toaster nicht funktioniert ist mir ziemlich latte :-)

gruss

tagtraum

am 27. Januar 2009 um 21:54

Zitat:

Original geschrieben von tagtraum23

Nachtrag:

DEKRA sagt maximal 3 maliges Nacharbeiten muss erduldet werden. Genauso wie wenn der neue Toaster nach der 3. Reperatur immer noch nicht richtig toastet ... :-)

Grüß dich,

hmm, da würde mich doch mal die entsprechende Norm interessieren. Kommt das Beispiel vom Toaster von dir oder von der Dekra? Wenn es von denen kommt, dann würde ich deren Aussage auch bzgl. der Gasanlage schonmal 0,nix an Richtigkeit beimessen. Denn wie du schon selbst sagst, bei der Gewährleistung bei Kaufsachen hat der Verkäufer 2 Nachbesserungsversuche. Nicht 3 ...

Zur Gasanlage: In meinen Augen handelt es sich um einen Werkvertrag, bei dem der Gesetzgeber interessanterweise sogar nur einmaliges Nachbessern vorsieht, danach kannst du zurücktreten. Und dies sogar ohne Fristsetzung, da er schonmal erfolglos nachgebessert hat. Falls du es selbst lesen möchtest: § 635 und §636, zum Vergleich §440 Satz 2

So far, Gruß Sven

Auch da ist das Problem von Recht haben und Recht bekommen.

Wenn sich der Umrüster weigert wie in meinem Fall die Pfuscher schlechthin musst du Klagen...

Also Anwalt-Fristsetzung usw...

Dann Gericht usw...

Bis dahin vergeht eine Zeit und es wird dir unterstellt das du die ganze zeit ja auf gas fährst usw.

Im schlimmsten Fall wie bei mir, ist das eine frage der Zeit bis der Laden Insolvenz anmeldet, wenn die Klagen und Anwaltsschreiben zu viele werden!

EDIT:

*sorry hab nicht gelesen das es um AGK geht"*

Hallo André69 ,

hast du schon mal versucht mit der BIZZ-Redaktion Kontakt aufzunehmen ? Die haben ja schon einmal über das Kroppzeugs berichtet und wollten dran bleiben ...

Gruss

Nein hab ich noch nicht...hab ich auch nicht wirklich dran gedacht...

Ausserdem isses ja noch ein laufendes Verfahren...

Auch wenn nichts mehr dabei raus kommen wird...

Ach...der Hammer ist ja auch, das AGK verschiedene Leute die in Foren wie diesen hier, ihre Leidensgeschichte zu recht schreiben, von AGK angerufen werden und bedroht werden, das mit Staatsanwalt gedroht wird, falls nicht der Beitrag raus genommen wird.

Unfassbar oder? ;-)

Ist fast ein wenig wie Zumwinkel, der Millionen hinterzieht und sich Strafbar macht, sich aber über sein verloren gegangenes Vertrauen in den Rechtsstaat beschwert ;-)

Jeder wird das bekommen was er verdient!!!!Irgendwann ;-)))

Hallo André69 ,

immer vorausgesetzt das du die Wahrheit schreibst ,

( was ich bislang glaube )

wenn es denn so ist das die Leute auf diese Tour

angerufen werden , ist das eindeutig Nötigung .

Und dann sollte der / die jenige das sofort der Polizei anzeigen .

Das geht auch hier drüber:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/anzeige.html

Gruss

Hallo, wenn das leidige Thema mal erledigt sein sollte, werd ich alle Anwaltsschreiben usw hier einfügen...

Das nahezu alle Foren auch Drohungen mit selbst geschriebenen Unterlassungs Erklärungen bekommen haben, sollte mittlerweile bekannt sein...

Zitat:

Original geschrieben von Andre69

Hallo, wenn das leidige Thema mal erledigt sein sollte, werd ich alle Anwaltsschreiben usw hier einfügen...

... würde ich im eigenen Interesse unterlassen: Persönlichkeitsrechte verletzt oder jedenfalls den Verfasser unkenntlich machen.

Grüße

Na der Gedanke war den Wahrheitsgehalt meiner Aussagen zu untermauen bzw. zu Bestätigen...

Aber mann kann ja gewisse Sachen Schwärzen.......stimmt schon.

Hallo André69 ,

die Veröffentlichung von geschäftlicher Post ist nicht anstössig .

Ist der Briefwechsel wegen Murksumrüstungen privat oder geschäftlich ? :p

Und die Veröffentlichung von Gerichtsurteilen meines Wissens auch nicht . Warum auch ?

Und wenn du DEINE Post veröffentlichst , wer soll dir das verbeieten ?

Merke : Es findet sich immer einer der veruschen wird dich davon abzuhalten die Wahrheit zu sagen oder zu schreiben .

Gruss

... auch geschäftliche Post unterliegt dem Persönlichkeitsrecht von Absender und Empfänger (siehe Link). Siehe dazu auch den Text eines gerichtsurteils im Link:

Zitat:

Auch kann nicht davon gesprochen werden, dass der Verfügungskläger mit dem Versenden der streitgegenständlichen E-Mails den heimischen Bereich verlassen und sich in eine allgemeine Sphäre begeben hätte. Davon könnte allenfalls gesprochen werden, wenn der Verfügungskläger an ein nicht abgegrenzten Personenkreis gerichtete E-Mails verfasst und versandt hätte, jedoch nicht im vorliegenden Fall eine an eine Person gerichtete und versanden E-Mail. Diese ist vergleichbar mit einem verschlossenen Brief, der durch das Absenden ebenfalls nicht aus der Geheimnissphäre nicht entlassen wird und bei dem der Absender – anders als etwa im Falle einer offenen versandten Postkarte – auch nicht damit rechnen muss, dass Dritte von seinem Inhalt Kenntnis nehmen. Auf die fehlende Einwilligung zur Veröffentlichung wies der Verfügungskläger darüber hinaus ausdrücklich hin.

Geschäftliche Email also gleich geschäftlicher Brief gleich geschäftliches Anwaltsschreiben. Also obacht im eigenen interesse.

@hammerfist

Ich widerspreche vehement Deinem Vorwurf etwas vertuschen zu wollen. Ich fände es nur unschön, wenn die berechtigten Interessen von Andy unter einem ebenfalls berechtigten Rechtsstreit wegen der Veröffentlichung leiden würden. Andy hat es so schon schwer genug, da muss er sich nicht noch neue Probleme schaffen und eine Angriffsfläche für Klagen bieten.

Grüße

Noch mal ,

ich wüsste nicht was dagegen spricht wenn zB.

der Andre veröffentlicht WAS ER geschrieben hat ....

@André69 , wie lange machst du schon rum mit denen ?

in NRW musst du mit Laufzeiten von mindestens 2-2,5 Jahren rechnen

bei Zivilprozessen . Das wissen die alle und kurz vorher heben die die Finger.

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