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Totalschaden erstattet bekommen - was passiert beim nächsten Unfall?

Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 18:20

Hallo zusammen,

ich eröffne ein neues Thema, weil ich nicht mal die Suchbegriffe weiß.

Es geht um folgende Frage:

Ich fahre ein 12 Jahre altes Auto und hatte im letzten Winter einen Schaden (im Parkhaus ist mir einer in die hintere Tür gefahren).

Zeitwert des Autos damals, abüglich des Restwertes: 2000€

Höhe der Reperaturkosten: 2400 €

(Die gegnerische Versicherung hat bezahlt).

So oder so ungefähr waren die Fakten.

Auf jeden Fall habe ich quasi Geld bekommen, um mir ein "neues" Auto zu kaufen, anstatt das alte reparieren zu lassen.

Ich habe dann gebraucht eine Tür für 150€ gekauft, selbst eingebaut und ausgerichtet. Bin jetzt zufrieden und man sieht von dem Schaden nur noch wenig.

Jetzt zu meiner Frage:

Was passiert bei einem erneuten Unfall?

Bekäme ich dann noch mal einen Schadensersatz oder gilt mein Auto nun als "verschrottet" bei den Versicherungen?

Viele Grüße

riq

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Tatsächlich handelt es sich hier um eine Art Wunder. Die wundersame Geldvermehrung, die einer weltlichen Erklärung entzogen ist.

 

Denn bisher konnte mir noch kein SV erklären, welche wirtschaftliche Mimik dafür verantwortlich sein soll, dass ein Wagen, der heute einen Totalschaden erleidet und einen Restwert von 500 EUR hat, in seinem nächsten Gutachten, das von mir aus am nächsten Tag geschrieben wird, plötzlich einen Wiederbeschaffungswert von 800 EUR hat.

 

Das ist einfach Unsinn. Denn in beiden Fällen handelt es sich um einen Unfallwagen. Der würde also auf ein und demselben Markt gehandelt werden und von den selben Interessenten gekauft werden. Für den WERT macht daher in diesem Fall die Unterscheidung zwischen Händlereinkaufs- und Verkaufspreis keinen Sinn. Die angebliche Marge ist der Gewinn, den er aus dem Verkauf innerhalb der Restwertkette erzielt.

 

Es ist letztlich nur eine lausige Begründung, um mehr Leute aus der Unfall mafia -branche am Unfall verdienen zu lassen und wir Verbraucher zahlen es.

 

Ja, das ist polemisch. Und genau so meine ich das auch.

Frohes Fest miteinander.

Wenn es dir noch kein Sachverständiger eklären konnte, mache ich das mal mein lieber Hafi.

 

Die "Wirtschaftliche Mimik" begründet sich in der Tat in dem Umstand, dass der WBW nun einmal der Händler EK zuzüglich Handelspanne (Händler VK) ist. 

 

Da liegt nämlich daran, das kein Unternehmer ohne einen kalkulatorischen Gewinn arbeitet.

 

So etwas lernt jeder Kaufmann schon im ersten Lehrjahr.

 

Nur in den Vorstands- Etagen der Versicherungen ist das noch nicht angekommen. Aber eines Wissen die dort Verantwortlichen schon.

 

Nämlich wie sich ersparte Aufwendungen bei der Schadenregulierung am Jahresende auf Ihre Boni auswirken.

 

Und wenn wir hier schon beim Thema Restwert sind:

 

Erkläre doch mal den unbedarften Usern hier, wie ein und der selbe Restwertaufkäufer bei ein und dem selben Auto 1.500 Euro bis 2.000 Euro mehr als Restwert bietet, je nach Abieter (SV oder Versicherung) 

 

Und bevor du jetzt wieder mit dem Argument kommt "kann ja mal vorkommen im Massengeschäft" sage ich dir schon jetzt das dies Systematisch ist. 

 

Das mein lieber Hafi, ist eine belegbare Tatsache  

 

Soviel zum Thema "Mafia"

 

Wer im Glashaus sitzt............

 

Und das hier ist keine Polemik.

 

Das sind konkrete Vorwürfe gegen die Versicherungswirtschaft.  

 

Und zum Schluss noch etwas.

 

Die Boni von den Schlipsträgern in den Teppichetagen der Versicherungen zahlen die "Verbraucher" sowieso. Also trag hier mal nicht so dick auf. 

 

Frohes Fest  

 

23 weitere Antworten
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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von riq

Hallo zusammen,

ich eröffne ein neues Thema, weil ich nicht mal die Suchbegriffe weiß.

Der richtige Suchbegriff wäre hier "Vorschaden" oder "Vorschaden + fiktive Abrechnung"

Hier kann ich dir helfen, weil mich genau dieses Thema vor 2 Jahren getroffen hat.

Da du den Totalschaden ausgezahlt bekommen hast, ist dein Auto fakto nur noch das Wert, was als Restwert vom SV ermittelt wurde. Evtl. Wertsteigerung durch die ersetzte Tür. (Nachweis durch Reperatur der Werkstatt evtl. von Nöten).

Bei deinem nächsten Unfall (nicht verschuldet) wird also der Restwert zur Hand genommen und daran berechnet und ermittelt. Solltest du im Fragebogen der Versicherung/Anwalt die Angabe nicht tätigen das dein Auto zum Datum X im Jahr X, einen Totalschaden/Schaden erlitten hat, welcher nicht vollständig wieder Instandgesetzt wurde, dann begehst du praktisch einen versuchten Versicherungsbetrug.

So und nicht anders wird das gehandhabt, und das aus gutem Grund. ^^

Sonst könnte ja jeder X-mal nen Schaden abrechnen und Kohle von der Versicherung kassieren.

Das heisst nicht das ich dir sowas unterstelle. Aber es gibt genügend andere Gauner die auf sowas aus sind.

Frohes Fest und nen Guten Rutsch.

LG Spaci

PS: Falls ich mit den Infos nicht ganz richtig liege, bitte berichtigen. Kann sich ja auch was geändert haben in den letzten Jahren.

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader

Hier kann ich dir helfen, weil mich genau dieses Thema vor 2 Jahren getroffen hat.

 

Da du den Totalschaden ausgezahlt bekommen hast, ist dein Auto fakto nur noch das Wert, was als Restwert vom SV ermittelt wurde*. Evtl. Wertsteigerung durch die ersetzte Tür. (Nachweis durch Reperatur der Werkstatt evtl. von Nöten).

 

Bei deinem nächsten Unfall (nicht verschuldet) wird also der Restwert zur Hand genommen und daran berechnet und ermittelt*. Solltest du im Fragebogen der Versicherung/Anwalt die Angabe nicht tätigen das dein Auto zum Datum X im Jahr X, einen Totalschaden/Schaden erlitten hat, welcher nicht vollständig wieder Instandgesetzt wurde, dann begehst du praktisch einen versuchten Versicherungsbetrug.

 

So und nicht anders wird das gehandhabt, und das aus gutem Grund. ^^

 

Sonst könnte ja jeder X-mal nen Schaden abrechnen und Kohle von der Versicherung kassieren.

 

Das heisst nicht das ich dir sowas unterstelle. Aber es gibt genügend andere Gauner die auf sowas aus sind.

 

Frohes Fest und nen Guten Rutsch.

 

LG Spaci

 

PS: Falls ich mit den Infos nicht ganz richtig liege, bitte berichtigen. Kann sich ja auch was geändert haben in den letzten Jahren.

* Das ist schlichtwegs falsch.

 

Es wird nicht der durch den Sachverständigen ermittelte Restwert als Wiederbeschaffungswert bei einem weiteren Unfall als Grundlage genommen! Einmal weil es sich dabei um einen Händlereinkaufswert handelt und zweitens ist der Gebrauchtwagenmarkt ständig in Bewegung und ändert sich täglich. Dazu kommt die durchgeführte, und sei es eine Not- oder Teilreparatur, die den Wert beeinflussen.

 

Und zu Deinem Rest halte ich mich mal bedeckt...

 

Allen ein frohes Fest.

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Zitat:

Original geschrieben von Spacetrader

Hier kann ich dir helfen, weil mich genau dieses Thema vor 2 Jahren getroffen hat.

Da du den Totalschaden ausgezahlt bekommen hast, ist dein Auto fakto nur noch das Wert, was als Restwert vom SV ermittelt wurde*. Evtl. Wertsteigerung durch die ersetzte Tür. (Nachweis durch Reperatur der Werkstatt evtl. von Nöten).

Bei deinem nächsten Unfall (nicht verschuldet) wird also der Restwert zur Hand genommen und daran berechnet und ermittelt*. Solltest du im Fragebogen der Versicherung/Anwalt die Angabe nicht tätigen das dein Auto zum Datum X im Jahr X, einen Totalschaden/Schaden erlitten hat, welcher nicht vollständig wieder Instandgesetzt wurde, dann begehst du praktisch einen versuchten Versicherungsbetrug.

So und nicht anders wird das gehandhabt, und das aus gutem Grund. ^^

Sonst könnte ja jeder X-mal nen Schaden abrechnen und Kohle von der Versicherung kassieren.

Das heisst nicht das ich dir sowas unterstelle. Aber es gibt genügend andere Gauner die auf sowas aus sind.

Frohes Fest und nen Guten Rutsch.

LG Spaci

PS: Falls ich mit den Infos nicht ganz richtig liege, bitte berichtigen. Kann sich ja auch was geändert haben in den letzten Jahren.

* Das ist schlichtwegs falsch.

Es wird nicht der durch den Sachverständigen ermittelte Restwert als Wiederbeschaffungswert bei einem weiteren Unfall als Grundlage genommen! Einmal weil es sich dabei um einen Händlereinkaufswert handelt und zweitens ist der Gebrauchtwagenmarkt ständig in Bewegung und ändert sich täglich. Dazu kommt die durchgeführte, und sei es eine Not- oder Teilreparatur, die den Wert beeinflussen.

Und zu Deinem Rest halte ich mich mal bedeckt...

Allen ein frohes Fest.

Du sagst hier nur was falsch ist. Sag doch mal detailliert was richtig ist. Das würde dann auch dem TE helfen.

Ebenfalls ein frohes Fest

Richtig ist folgendes:

Bei einem erneuten Haftpflichtschaden ermittelt der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige den Wiederbeschaffungswert des Autos, das ist der Wert den das Auto unmittelbar vor dem Unfall hatte. Dieser wird anhand der dann aktuellen Marktsituation ermittelt, unter Berücksichtigung des Altschdens - sprich der nicht vollständig erfolgten Reparatur. Sollte sich der Schadensbereich überlagern, ist eine Dokumentation der "ersten" Reparatur natürlich sehr hilfreich.

Ebenso werden die Reparaturkosten des neuen Schadens ermittelt und der dann aktuelle Restwert. Liegt wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält der Geschädigte bei Abrechnung auf Totalschadenbasis den WBW (vor dem letzten Schden) abzüglich des aktuellen Restwertes.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Richtig ist folgendes:

Bei einem erneuten Haftpflichtschaden ermittelt der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige den Wiederbeschaffungswert des Autos, das ist der Wert den das Auto unmittelbar vor dem Unfall hatte. Dieser wird anhand der dann aktuellen Marktsituation ermittelt, unter Berücksichtigung des Altschdens - sprich der nicht vollständig erfolgten Reparatur. Sollte sich der Schadensbereich überlagern, ist eine Dokumentation der "ersten" Reparatur natürlich sehr hilfreich.

Ebenso werden die Reparaturkosten des neuen Schadens ermittelt und der dann aktuelle Restwert. Liegt wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält der Geschädigte bei Abrechnung auf Totalschadenbasis den WBW (vor dem letzten Schden) abzüglich des aktuellen Restwertes.

Eine Frage hab ich doch nochmal. Ich habe von einem Bekannten KFZ´ler erfahren das solche Schadensabrechnungen/Regulierungen/Unfälle in einer Datenbank gespeichert werden, welche alle Versicherungen einsehen können. Genau aus dem Grund wie der TE oben gefragt hatte. Evtl. doppelte Schadensabrechnung bei 2 Unfällen durch nicht Angabe der Regulierung/Altschaden. Ist das richtig?

Oder verlassen sich Versicherungen nur darauf das der Antragsteller die Angaben richtig macht? Das kann ich mir kaum vorstellen.

Zitat:

Ist das richtig?

ja - die GDV Datenbank

Früher die nicht *existente* Uniwagnis und heute ist es die HIS

hatte an meinen Polo damals 3x Totalschaden für die alte Gurke, einmal vorne, einmal hinten... und einmal Seite... jedesmal den Wiederbeshaffungswert/Zeitwert bekommen, und hab das auch schön brav angegeben. Ist jetzt aber auch schon wieder 12 Jahre her.

Zitat:

Original geschrieben von KSV

Richtig ist folgendes: Praktiziert wird folgendes:

Bei einem erneuten Haftpflichtschaden ermittelt der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige den Wiederbeschaffungswert des Autos, das ist der Wert den das Auto unmittelbar vor dem Unfall hatte. Dieser wird anhand der dann aktuellen Marktsituation ermittelt, unter Berücksichtigung des Altschdens - sprich der nicht vollständig erfolgten Reparatur.

...

Liegt wieder ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, erhält der Geschädigte bei Abrechnung auf Totalschadenbasis den WBW (vor dem letzten Schden) abzüglich des aktuellen Restwertes.

Tatsächlich handelt es sich hier um eine Art Wunder. Die wundersame Geldvermehrung, die einer weltlichen Erklärung entzogen ist.

 

Denn bisher konnte mir noch kein SV erklären, welche wirtschaftliche Mimik dafür verantwortlich sein soll, dass ein Wagen, der heute einen Totalschaden erleidet und einen Restwert von 500 EUR hat, in seinem nächsten Gutachten, das von mir aus am nächsten Tag geschrieben wird, plötzlich einen Wiederbeschaffungswert von 800 EUR hat.

 

Das ist einfach Unsinn. Denn in beiden Fällen handelt es sich um einen Unfallwagen. Der würde also auf ein und demselben Markt gehandelt werden und von den selben Interessenten gekauft werden. Für den WERT macht daher in diesem Fall die Unterscheidung zwischen Händlereinkaufs- und Verkaufspreis keinen Sinn. Die angebliche Marge ist der Gewinn, den er aus dem Verkauf innerhalb der Restwertkette erzielt.

 

Es ist letztlich nur eine lausige Begründung, um mehr Leute aus der Unfall mafia -branche am Unfall verdienen zu lassen und wir Verbraucher zahlen es.

 

Ja, das ist polemisch. Und genau so meine ich das auch.

Frohes Fest miteinander.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Tatsächlich handelt es sich hier um eine Art Wunder. Die wundersame Geldvermehrung, die einer weltlichen Erklärung entzogen ist.

 

Denn bisher konnte mir noch kein SV erklären, welche wirtschaftliche Mimik dafür verantwortlich sein soll, dass ein Wagen, der heute einen Totalschaden erleidet und einen Restwert von 500 EUR hat, in seinem nächsten Gutachten, das von mir aus am nächsten Tag geschrieben wird, plötzlich einen Wiederbeschaffungswert von 800 EUR hat.

 

Das ist einfach Unsinn. Denn in beiden Fällen handelt es sich um einen Unfallwagen. Der würde also auf ein und demselben Markt gehandelt werden und von den selben Interessenten gekauft werden. Für den WERT macht daher in diesem Fall die Unterscheidung zwischen Händlereinkaufs- und Verkaufspreis keinen Sinn. Die angebliche Marge ist der Gewinn, den er aus dem Verkauf innerhalb der Restwertkette erzielt.

 

Es ist letztlich nur eine lausige Begründung, um mehr Leute aus der Unfall mafia -branche am Unfall verdienen zu lassen und wir Verbraucher zahlen es.

 

Ja, das ist polemisch. Und genau so meine ich das auch.

Frohes Fest miteinander.

Wenn es dir noch kein Sachverständiger eklären konnte, mache ich das mal mein lieber Hafi.

 

Die "Wirtschaftliche Mimik" begründet sich in der Tat in dem Umstand, dass der WBW nun einmal der Händler EK zuzüglich Handelspanne (Händler VK) ist. 

 

Da liegt nämlich daran, das kein Unternehmer ohne einen kalkulatorischen Gewinn arbeitet.

 

So etwas lernt jeder Kaufmann schon im ersten Lehrjahr.

 

Nur in den Vorstands- Etagen der Versicherungen ist das noch nicht angekommen. Aber eines Wissen die dort Verantwortlichen schon.

 

Nämlich wie sich ersparte Aufwendungen bei der Schadenregulierung am Jahresende auf Ihre Boni auswirken.

 

Und wenn wir hier schon beim Thema Restwert sind:

 

Erkläre doch mal den unbedarften Usern hier, wie ein und der selbe Restwertaufkäufer bei ein und dem selben Auto 1.500 Euro bis 2.000 Euro mehr als Restwert bietet, je nach Abieter (SV oder Versicherung) 

 

Und bevor du jetzt wieder mit dem Argument kommt "kann ja mal vorkommen im Massengeschäft" sage ich dir schon jetzt das dies Systematisch ist. 

 

Das mein lieber Hafi, ist eine belegbare Tatsache  

 

Soviel zum Thema "Mafia"

 

Wer im Glashaus sitzt............

 

Und das hier ist keine Polemik.

 

Das sind konkrete Vorwürfe gegen die Versicherungswirtschaft.  

 

Und zum Schluss noch etwas.

 

Die Boni von den Schlipsträgern in den Teppichetagen der Versicherungen zahlen die "Verbraucher" sowieso. Also trag hier mal nicht so dick auf. 

 

Frohes Fest  

 

Na, wenn das die Quelle Eurer SV-Weisheit ist, dann kann ich ja froh sein, dass ihr keine Kaufleute geworden seid. Denn dann müsste man Euch ja fast den Sachverstand aberkennen.

 

Also nochmal für die Schrauber unter den Wirtschaftsexperten:

 

Ihr habt einen W E R T zu bestimmen und nicht einen P R E I S festzulegen.

 

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das sollte einem bekannt sein, wenn man damit umgeht.

 

Und der Wert ändert sich nunmal nicht signifikant über Nacht, wenn die selben Marktteilnehmer das selbe Objekt handeln, jedenfalls nicht, solange wir nicht über Gold oder Öl, sondern einen kaputten VW Polo in Pimpelshausen auf dem Schrottplatz reden.

 

Daher ist und bleibt dieses Händler-EK Argument nonsens. Und ein anderes habt ihr nicht auf Lager.

 

Hafi

 

 

Schon mal versucht ein Unfallfahrzeug zum angegebenen "Restwert" zu kaufen?

Fast unmöglich.

Jeder weiß, dass das Farhzeug einen höheren Wert hat, als im Gutachten festgelegt wird.

Selbst der kaputte Polo den der Verwerter für 300€ gekauft hat, wird für den Preis nicht weiterverkauft.

Also sollte beim nächsten Totalschaden nicht der vorherige Restwert,

sondern der aktuelle WBW zu Grunde gelegt werden.

Ähnlich wie beim Händler EK und VK.

Klingt doch logisch, oder?

Frohes Fest, Cokefreak

Zitat:

Original geschrieben von Cokefreak

Schon mal versucht ein Unfallfahrzeug zum angegebenen "Restwert" zu kaufen?

Fast unmöglich.

Na klar geht das. Du musst nur der Versicheung die Restwertermittlung überlassen. Dann kannst du froh sein, wenn du dein kaupuutes Auto überhaupt an den Mann bekommst....:D  

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