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Tagfahrlicht mit Rückleuchten - kein TÜV

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 20. Juli 2011 um 18:14

wollte heute den tüv nach 3 jahren machen lassen; alles i.o. aber da tagfahrlicht mit rückleuchten nicht zulässig sind, gibt es kein tüv-siegel. erst codierung rückgängig machen lassen. dabei habe ich den tüv bei dem händler machen lassen, der die umcodierung gemacht hat.

ist dem wirklich so, daß es verboten ist bei tagfahrlicht mit rücklicht zu fahren? bmw hatte mal ein coupe rausgebracht, da war das serienmäßig so und in scandinavien ist es wohl sogar pflicht.

Wer kennt sich zur rechtslage genau aus?

Beste Antwort im Thema

manche entscheidungen vom TÜV sind aber wirklich nicht nachvollziehbar. was bitte gefährdet denn die verkehrssicherheit, wenn zum TFL die rückleuchten mit an sind?? :rolleyes: man, man, wenn man so auf die strassen guckt, was da teilweise mit plakette rumfährt.... :eek: und im gegenzug wird man bestraft, weil am eigenen wagen 2 lämpchen "zu viel" leuchten.

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Bei BMW ist es in der Tat so, dass bei allen Modellen mit dem Tagesfahrlicht die Rücklichter ebenfalls eingeschaltet sind. Laut folgender Meldung will BMW dies aber ändern. Leider kenne ich den Grund nicht:

 

"......Zu den Kleinigkeiten, die sich im Herbst ändern und zu denen BMW bisher offiziell kein Wort verloren hat, zählt beispielsweise eine Modifikation in Sachen Tagfahrlicht: Während bei BMW bisher neben den Corona-Ringen auch die Heckleuchten illuminiert waren, werden künftig im Tagfahrlicht-Modus nur noch die Corona-Ringe an der Front leuchten, die Rückleuchten bleiben dunkel....."

 

 

Quelle: http://www.bimmertoday.de/.../

 

Gruß Tim

Themenstarteram 28. Juli 2011 um 20:17

:D also doch tüv bei tfl mit rückleuchten! der nette kollege vom gtü hat sich erkundigt und meinte für audi und bmw gäbe es eine sonderregelung - zack war die plakette dran. sonderregelung gibt es aber nicht, sondern der § 49a sagt aus, daß bei tfl kein rücklicht sein braucht - nicht aber daß das rücklicht nicht sein darf. wenn ich mir vorstelle, daß all die neuen lkw mit tagfahrlicht nur vorn ausgestattet werden, aber bei regennasser fahrbahn am tag dann kein abblendlicht schalten und von den fahrzeugen, die von hinten kommen erst sehr spät gesehen werden, da ja bei tfl kein rücklicht geht - eigentlich ein rückschritt für die sicherheit.

bei mir bleibt es an, damit mich die ganz schnellen rechtzeitig erkennen und nicht auffahren.

Zitat:

Original geschrieben von sola50

der nette kollege vom gtü hat sich erkundigt und meinte für audi und bmw gäbe es eine sonderregelung

sorry das ist so mit Sicherheit Quatsch!

Es gibt keine "Sonderregelung für Audi und BMW"... *LOL*

Was für einen gilt, gilt für alle. Die anderen würden sich bedanken!

Die machen vielleicht nur nicht so oft Gebrauch davon.

Außerdem hast du ja selber die Erklärung geliefert.

Servus,

an eine Sonderregelung glaub ich auch nicht. Da wären einem ja VW und Daimler längst aufs Dach gestiegen. Extrawürste für die Bayern gibts nicht.

Bei BMW ist es wohl doch der Fall, dass das TFL und Rücklichter eingeschalten sind. Konnte es diese Woche in einem Tunnel beobachten, als mir ein X6 entgegen kam. Vorne nur die Ringe an und hinten hat´s auch geleuchtet. Die Ringe waren nicht gedimmt, sondern glockenhell. Ich konnte es mit dem 911er dahinter direkt vergleichen. Der hatte nur das TFL an und keine Rückleuchten.

Ansich ist das aber gar nicht soo schlecht. Da können die LED´s vorne normal weiter leuchten und die Xenon-Brenner brauchen nicht jedes mal zu zünden. Den LED´s macht das An/Aus weniger aus, als beim Glühobst oder Xenon. Das ständige An und Aus kann einem ein wenig auf den Sack gehen, wenn man mehrere kleiner Tunnel/Unterführungen hintereinander hat. Ich lasse dann den Lichtdrehschalter auf Stellung 0 und gut ist.

mfg

mit welcher Sinnbehaften Begründung darf man die RL nicht als TFL anschalten? ich darf genau so am Tage mit Dauerlicht (Abblendlicht) fahren- oder meine Hauptscheinwerfer als TFL codieren (so auch bei VW ab werk mit diversen Modellen) - welche Grundlage besagt dann das ich meine Abblendlichter/Rückfahrscheinwerfer nicht als TFL codieren darf- das muss mir mal einer plausibel erklären!

Das kann ich mir nicht vorstellen. Fahre noch einen Z4 von BMW. Da ist beim Tagfahrlicht die Rückleuchten automatisch mit an.

LG

peter

Zitat:

Original geschrieben von Pit-Peter

Das kann ich mir nicht vorstellen. Fahre noch einen Z4 von BMW. Da ist beim Tagfahrlicht die Rückleuchten automatisch mit an.

LG

peter

Hat sich doch jetzt erledigt ;-)

Zitat:

Original geschrieben von sola50

§ 49a sagt aus, daß bei tfl kein rücklicht sein braucht

- nicht aber daß das rücklicht nicht sein darf.

Zitat:

Original geschrieben von Friedel_R

 

Da können die LED´s vorne normal weiter leuchten und die Xenon-Brenner brauchen nicht jedes mal zu zünden. Den LED´s macht das An/Aus weniger aus, als beim Glühobst oder Xenon. Das ständige An und Aus kann einem ein wenig auf den Sack gehen, wenn man mehrere kleiner Tunnel/Unterführungen hintereinander hat. Ich lasse dann den Lichtdrehschalter auf Stellung 0 und gut ist.

mfg

ist leider illegal.... :(

genau aus dem von Friedl_R genannten Grund habe ich ebenfalls die RL zum TFL codieren lassen, damit ich auf Stellung 0 auch hinten im Tunnel eine Beleuchtung habe. Somit war ich - vermeintlich - auf der sicheren Seite um Ruhe vor der Rennleitung zu haben und gleichzeitig meine Brenner zu schonen. Nun, ein langes Gespräch mit einem befreundeten Verkehrspolizisten hat das Gegenteil ergeben. Im Tunnel (auch wenn er ausreichend beleuchtet ist und nicht einmal sonderlich lang) ist eine Fahrzeugbeleuchtung lediglich mit den TFL und RL nicht ausreichend, es muss zusätzlich das Abblendlicht eingeschalten werden. Ansonst droht mir eine Strafe, sagt der Herr Polizeibeamte. Wobei ich hier gleich offen und ehrlich sage, auf das lasse ich es ankommen, am Tag fahre ich nur mit TFL und basta!

ich glaub da sind "unserer" aber etwas tolleranter, gut wir haben hier in NRW bzw. im Ruhrgebiet auch kaum Tunnel ;)

im konkreten Beispiel ging es um eine Stadtautobahn, wo eh alle nur 80 km/h fahren dürfen und der Tunnel super beleuchtet ist. Wobei das wahrscheinlich egal ist, vor dem Gesetz ist Tunnel gleich Tunnel, egal wie breit, wie schnell oder wie hell oder finster es drinnen ist.

Das ganze ist genau so kleinlich wie der Anlassfall zu dem Thread :p

Eigentlich ist das nichts Neues. Sobald die Pflicht für Abblendlicht gilt, ist TFL - ob nun mit oder ohne Schlußlicht - zu wenig.

Ob das nun im Tunnel ist (extra Schild am Eingang, welches Lichtpflicht anzeigt) oder bei schlechter Witterung/Dämmerung.

 

Gruß DVE

Zitat:

Original geschrieben von Pit-Peter

Das kann ich mir nicht vorstellen. Fahre noch einen Z4 von BMW. Da ist beim Tagfahrlicht die Rückleuchten automatisch mit an.

LG

peter

Ohne den Z4 jemals gefahren zu sein, ist das aber bei einem anderen Hersteller irrelevant beim Tüv. Ihr fahrt doch mit Masse hier alle Audi und der hat eine evtl. Sonderregelung wie der Z4 im Bsp. nicht erfahren und somit auch keine Zulassung mit dieser Beleuchtungsart. Für den Betrieb mit TFL gibts klare / eindeutige Vorschriften, die wenn sie verändert werden eindeutig die Zulassung verlieren. Da sind sogar Maße hinterlegt, wann sie als Positionslicht gedimmt mit dem Abblendlicht mitleuchten dürfen und wann nicht. Da hilft es auch nichts, wenn ich schreibe: aber in Skandinavian etc. pp. Die meisten hier sind aus D und da ist es eben verboten. Ich finde es stellenweise auch albern, aber so ist nunmal das Gesetz. Und wenn mein Wagen in D mit einem EU-Kennzeichen (D) zugelassen ist, darf der noch lange nicht mit roten Blinkern blinken wie es in USA oder Mexico der Fall ist weil es eben hier nicht zugelassen ist. Wenn ich mit meinem Wagen ins Ausland fahre ist das ein ganz anderes Thema. Dann gilt im Zweifelsfall immer: Licht an und gut. Das mit dem Tunnel ist auch wieder so ein Thema für sich...macht einfach das Abblendlicht an und gut ist, bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone. Leider ist manchmal der Wunsch nach Individualisierung bei dem einen oder anderen etwas zu stark ausgeprägt...

da gebe ich dir Recht DVE, keine Frage!

aaaaaaber, und das ist jetzt die andere Seite der Medaillie, als diese Bestimmungen gemacht wurden, gab es noch keine superhellen Tagfahrlichter. Wenn ich mir das so ansehe, zb. ein alter VW Käfer, der hat samt eingeschalteten Abblendlichtern weniger Leuchtstärke als wir mit den LEDs. Die Technik hat sich halt weiterentwickelt, die Gesetze jedoch nicht.

 

am 29. Juli 2011 um 9:19

Zitat:

..Sinnbehaften Begründung...

...schaut euch mal die gestaltung des kreisel bei zerf(trierer) gegend an.

vielleicht kann man über google map erkennen, wie da scharfkantiges eisen und dolchspitzenartige eisenpfähle als -wahrscheinlich über steueraufkommen gut bezahlte- plastik zur platzgestaltung eingesetzt wurde.

das muß man mal live gesehen haben!!!

soviel zu sinn, tüv, sicherheit, kettensägenführerschein, helmpflicht, büffelfänger, überstand reifen aussenkante zum kotflügel etc.etc. blablablaetcetcpppp

Schlechte Beispiele wird man immer finden. Aber ohne Regelwerk gibt es nur Chaos.

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