ForumMietwagen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Mietwagen
  5. Schadensabwicklung bei Mietwagen. Richtige Vorgehensweise?

Schadensabwicklung bei Mietwagen. Richtige Vorgehensweise?

Themenstarteram 6. Dezember 2010 um 22:18

Hallo Mietwagenfahrer,

aufmerksam habe ich folgenden Blog-Artikel gelesen und die Reaktionen verfolgt.

Gern möchte ich von euch erfahren, wie Ihr mit Schäden am Mietwagen umgeht? Meldet ihr jeden kleinen Schaden der Vermietfirma? Die finanziellen Folgen können ja durchaus überraschend hoch werden. Verpflichtet ist man ja immer dazu, doch teilweise werden Schäden bei der Rückgabe gar nicht bemerkt.

Hier der Blog-Artikel: http://www.motor-talk.de/.../...chadens-be-rechnung-sixt-t3012283.html

Vielleicht noch eine Frage an die Vielmieter, oder welche die sich besonders damit auskennen. Angenommener Fall ihr mietet regelmäßig - sprich viel. Ab und zu bekommt ihr ein Fahrzeug, welches einen kleinen Vorschaden hat (Kratzer). Meldet ihr diesen auch am Counter, so dass dieser noch nachgetragen wird? Ich mache das meist nie, jedoch frage ich mich jetzt, kann ich mich gegen wehren, wenn ich einen Schaden verursache, den Vorschaden nicht mit übernehmen zu müssen, gerade dann, wenn ich als Bsp. einen Schaden an der Fahrzeuglippe verursacht habe und der Vorschaden sich am vorderen Kotflügel befindet?

mep

Ähnliche Themen
10 Antworten

Moin,

habe den Bericht auch gelesen und war recht schockiert.

Ich schaue mir die Schäden im Mietvertrag immer sehr genau an und vergleiche die Schäden am Auto und im Mietvertrag sehr genau.

Habe an einem nagelneuen BMW 318d auch einen leichten Kratzer nachtragen lassen, die Dame musste zwar mit Kamera usw. alles dokumentieren, aber bei solchen Dingen gehe ich lieber auf Nummer sicher.

Grüße

Mirco

am 7. Dezember 2010 um 7:27

Also die Vermieter sind (genau wie der Mieter) verpflichtet, Schäden zu erkennen und zu dokumentieren, die schon vor Fahrtantritt am Fahrzeug sind, deshalb sollte man IMMER zum Counter zurück gehen, wenn man etwas sieht, das nicht vermerkt ist.

In dem Fall mit dem SLK ist der Schreiberling jedenfalls selbst Schuld, dass er einfach so den Rechnungsbetrag bezahlt, ohne sich nochmal bei Sixt zu melden.

Jedenfalls kann es sein, dass mehrere Kunden angeschrieben werden, wenn ein Schaden nicht eindeutig zuzuordnen ist, dann wird man erstmal darum gebeten, zu der Sache Stellung zu nehmen... wenn man nicht Schuld ist, streitet man es ab, und wenn man den Schaden verursacht hat, hätte man es schon bei der Rückgabe sagen müssen, wenn man gesunden Menschenverstand besitzt.

Übrigens ist es auch nicht möglich, jedes Fahrzeug nach jeder Miete stundenlang zu prüfen, schliesslich gibt es viel zu wenige Autos und zu viele Reservierungen, um die Durchlaufzeiten beim checken zu lang auszudehnen, da wird sowas leider nicht 100% auszuschliessen sein.

Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 11:08

Aber ab dem Punkt wo die Vermietfirma im Übergabeprotokoll bescheinigt hat, dass keine Neuschäden am Fahrzeug entstanden sind, dann bin ich doch raus aus dem Schneider?:confused:

Da können die mich doch im Nachhinein noch "unter Verdacht stellen".

Übrigens, bei mir hat noch nie jemand das Auto bei Übergabe kontrolliert. Rein in den Counter, Übergabebeleg ausgestellt, Unterschrift und gut war.......

mep

Bei Transportern wird es häufig gemacht, dass der RSA sich das Fahrzeug mit dem Mieter ansieht. Bei normalen PKW hatte ich es auch noch nicht.

Da sind dann aber alle bisher erfassten Schäden im Mietvertrag. Sind noch weitere am Fahrzeug, muss man noch mal rein, ansonsten kann es passieren, dass man für den Schaden zahlen muss.

Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 11:49

Aber es kann doch nicht sein, dass ich noch evtl. zahlen muss, obwohl ich im Übernahmeprotokoll "no new damage" stehen habe. Erstmal unabhängig, ob ich oder jemand anders diesen verursacht hat.:confused:

mep

am 7. Dezember 2010 um 14:29

Wer eine Übergabe und eine Rückgabe haben will, kann sie verlangen, und dann wird sie auch gemacht... wo ist das Problem? ;)

Und die Protokolle können als Beweis herangezogen werden, es ist ja nicht so dass die Autovermieter alle Tricks anwenden um Geld zu verdienen und hunderte Anwälte haben, um die Kunden fertigzumachen, eher das Gegenteil ist der Fall.

Themenstarteram 7. Dezember 2010 um 14:49

Zitat:

Jedenfalls kann es sein, dass mehrere Kunden angeschrieben werden, wenn ein Schaden nicht eindeutig zuzuordnen ist, dann wird man erstmal darum gebeten, zu der Sache Stellung zu nehmen... wenn man nicht Schuld ist, streitet man es ab, und wenn man den Schaden verursacht hat, hätte man es schon bei der Rückgabe sagen müssen, wenn man gesunden Menschenverstand besitzt.

Ich bezog mich auf diese Aussage.

Ich gebe das Auto, bekomme mein Übergabeprotokoll mit no damage und gut. Jetzt meine Frage, kann ich im nachhinein noch für einen Schaden belangt werden oder bin frei von jeglich Haftung meinerseits? Ich hätte ja dann das Übergabeprotokoll mit "no damage" als Beweis.

Zitat:

Und die Protokolle können als Beweis herangezogen werden, es ist ja nicht so dass die Autovermieter alle Tricks anwenden um Geld zu verdienen und hunderte Anwälte haben, um die Kunden fertigzumachen, eher das Gegenteil ist der Fall.

In Deutschland ist das sicherlich so. Jedoch google mal Erfahrungen mit Europcar im europäischen Ausland, da drehten sich mir die Augen.:rolleyes:

Zitat:

Wer eine Übergabe und eine Rückgabe haben will, kann sie verlangen, und dann wird sie auch gemacht... wo ist das Problem? ;)

Problem sehe ich da keines, aber das war ja auch nicht mein Anliegen....:)

mep

am 7. Dezember 2010 um 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Mephisto735

Ich gebe das Auto, bekomme mein Übergabeprotokoll mit no damage und gut. Jetzt meine Frage, kann ich im nachhinein noch für einen Schaden belangt werden oder bin frei von jeglich Haftung meinerseits? Ich hätte ja dann das Übergabeprotokoll mit "no damage" als Beweis.

Wie das jetzt rechtlich aussieht, kann ich dir nicht sagen, aber wenn dir der Mitarbeiter (nach einer kurzen Rundum-Kontrolle nach Schäden) bescheinigt, dass das Fahrzeug bei Übergabe keine Schäden hat (und du das gleiche bei Rückgabe bekommen hast), dann stellt sich die Frage, was man einem dann noch nachweisen will.

am 4. Januar 2011 um 1:56

Zitat:

Original geschrieben von Mephisto735

 

Ich bezog mich auf diese Aussage.

Ich gebe das Auto, bekomme mein Übergabeprotokoll mit no damage und gut. Jetzt meine Frage, kann ich im nachhinein noch für einen Schaden belangt werden oder bin frei von jeglich Haftung meinerseits? Ich hätte ja dann das Übergabeprotokoll mit "no damage" als Beweis.

also auf den sixt-mietverträgen steht seit letztem jahr folgender satz drauf:

ich verpflichte mich, vor abfahrt das fahrzeug nochmals auf schäden zu überprüfen und etwaige nicht erfasste schäden vor abfahrt zu melden.

das ist bei sixt eh eine neverending story. hatte neulich einen x3 mit fettem kratzer im dach. ich melde den schaden und ein arbeitskollege von mir, der den eine woche vorher hatte bekommt natürlich ein paar wochen später das schadensprotokoll per post. der kollege ist 1,70 und kann diesen schaden doch nie im leben erkennen...

am 4. Januar 2011 um 11:00

Und wo soll Sixt vermerken, dass dein Kollege nicht so groß ist, um den Schaden sehen zu können?

Diese Protokolle etc. sind nun mal der gewohnte Ablauf...

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Mietwagen
  5. Schadensabwicklung bei Mietwagen. Richtige Vorgehensweise?