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Rückgabe Firmenfahrzeug - Nachträgliche Forderungen!

Themenstarteram 18. November 2010 um 14:47

Hallo,

ich habe meinen geleasten Firmenwagen an den Ex-Arbeitgeber(Auto verbleibt als Leasingfahrzeug im Unternehmen) zurückgegeben. Dabei wurde ein Übergabeprotokoll verfasst:

1.) Km 72.000

2.) Folgende äussere Mängel wurden festgestellt: Auto nicht gereinigt *

3.) * Keine Mängel erkannt.

4.) Schlüssel, Fahrzeugschein,etc. ...

Datum und Unterschrift. Ging alles glatt. Jetzt eine Woche später kommt ein Schreiben des Ex-Arbeitgebers, dass am Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt wurden. Eine Audi-Vertragswerkstatt lässt ein Angebot über die Beseitigung der Mängel zukommen.

Frage 1.) Bin ich nach dem Übergabeprotokoll verpflichtet, nachträglich festgestellte Mängel zu bezahlen?

Frage 2.) Beim Stöbern des Forums sind Mängel nicht gleich Mängel. Wertminderung, Reparaturkosten? Was kann bei einem 72Tkm Fahrzeug als Mangel belastet werden. Gibt es eine Audi-Norm dazu?

Vielen Dank

PD

Beste Antwort im Thema

Hallo, wenn ich richtig verstanden habe dann handelt es sich in deinem Fall um eine interne Rückgabe des Wagens an den AG und nicht an den Leasinggeber zum Ende der Laufzeit. Wieso solltest du da für etwaige Schäden verantwortlich sein - was wäre denn vor dem AG Wechsel im Falle eines Schadens gewesen, da wäre der AG doch sicher nicht auf dich zurückgekommen... Die jetzt am Fahrzeug entdeckten Schäden sind allein das Problem deines AG weil er der Leasingnehmer ist. Wenn du ein Fahrzeug von deinem AG zur Verfügung gestellt ist dann kommt er im Regelfall auch für entstehende Kosten auf wie Reparaturen etc. Meine Sicht der Dinge.

Gruß Frank

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am 18. November 2010 um 15:57

Es finden sich mehrere Infos dazu beim Stoebern:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...gemeldete-M%C3%A4ngel-__f60539.html

http://www.juraforum.de/.../...t-nach-rueckgabe-leasingfahrzeug-310181

Also prinzipiell scheint das Uebergabeprotokoll bindend.

Ausser vielleicht da wurden irgendwelche Klauseln wie "vorbehaltlich technischer Pruefung" reingesetzt? (hatte ich in meinem Vorvertrag bei der Inzahlungnahme meines alten Autos beim Haendler bei der festlegung des Kaufpreises - bin allerdings das Auto von Vorvertragsabschluss bis zur Uebergabe auch noch gefahren, wenn du das abgibst und keine Maengel festgestellt werden, ist das eh 'komisch', wenn dann nach x Tagen ploetzlich welche auftauchen )

Hallo, wenn ich richtig verstanden habe dann handelt es sich in deinem Fall um eine interne Rückgabe des Wagens an den AG und nicht an den Leasinggeber zum Ende der Laufzeit. Wieso solltest du da für etwaige Schäden verantwortlich sein - was wäre denn vor dem AG Wechsel im Falle eines Schadens gewesen, da wäre der AG doch sicher nicht auf dich zurückgekommen... Die jetzt am Fahrzeug entdeckten Schäden sind allein das Problem deines AG weil er der Leasingnehmer ist. Wenn du ein Fahrzeug von deinem AG zur Verfügung gestellt ist dann kommt er im Regelfall auch für entstehende Kosten auf wie Reparaturen etc. Meine Sicht der Dinge.

Gruß Frank

Themenstarteram 18. November 2010 um 16:14

Vielen Dank für die Beiträge.

Eine Ergänzung von meinem Rechtsschutz, mit der ich heute auch noch telefoniert habe.

1.) Das Übergabeprotokoll ist bindend solange es sich um Schäden handelt, die bei der Übergabe ersichtbar gewesen wären.

2.) Eine Haftung ist nur bei grober Fahrlässigkeit nachträglich möglich! Beweispflicht!

3.) Verschleissspuren sind nicht als Mängel berechenbar! Leichte Kratzer und dergl.

Da im Übergabeprotokoll keine weiteren Klauseln enthalten sind und grobe Fahrlässigkeit nicht gegeben ist, sehe ich das Ganze relativ gelassen.

Zitat:

Original geschrieben von Dickmilch

.............., sehe ich das Ganze relativ gelassen.

Ich denke zurecht.

Typischer Fall von "nachtreten".

Bei viele Ex-Arbeitgeber nicht unüblich.

Noch ausstehende Gehaltszahlungen sind auch gerne Gegenstand solcher Vorgehensweise.

Themenstarteram 18. November 2010 um 16:31

Stimmt. Der Gehalt vom letzten Monat fehlt auch noch!!!

Zitat:

Original geschrieben von Nissan-Mann

Zitat:

Original geschrieben von Dickmilch

.............., sehe ich das Ganze relativ gelassen.

Ich denke zurecht.

Typischer Fall von "nachtreten".

Bei viele Ex-Arbeitgeber nicht unüblich.

Noch ausstehende Gehaltszahlungen sind auch gerne Gegenstand solcher Vorgehensweise.

Zitat:

Original geschrieben von Dickmilch

Stimmt. Der Gehalt vom letzten Monat fehlt auch noch!!!

:D:D;)

 

Zitat:

Original geschrieben von Dickmilch

 

Frage 2.) Beim Stöbern des Forums sind Mängel nicht gleich Mängel. Wertminderung, Reparaturkosten? Was kann bei einem 72Tkm Fahrzeug als Mangel belastet werden. Gibt es eine Audi-Norm dazu?

 

Vielen Dank

PD

Es gibt einen Leitfaden von SIXT

 

www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf

 

 

O.

Themenstarteram 18. November 2010 um 17:26

Guter Hinweis. Danke.

Zitat:

Es gibt einen Leitfaden von SIXT

www.sixt-leasing.de/fileadmin/sys/websites/Schadenkatalog.pdf

Das Thema geht aber mehr in die Richtung: wie haben Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln umzugehen.

http://www.rechthaber.com/.../

Themenstarteram 18. November 2010 um 17:47

Zitat:

Original geschrieben von AZiBACK

Das Thema geht aber mehr in die Richtung: wie haben Arbeitnehmer mit Arbeitsmitteln umzugehen.

http://www.rechthaber.com/.../

Hast Recht ;-) Interessanter Link

Konkret: Wie ist es bei Schäden am Dienstwagen?

a) Der Arbeitnehmer beschädigt den Wagen bei seiner Tätigkeit für den Betrieb. Ob und wieviel er zahlen muss, hängt dann vom Verschuldensgrad ab:

- Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet er grundsätzlich voll.

- Bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen Arbeitnehmer aufgeteilt (um die Quote kann man im Einzelfall natürlich ebenso streiten wie darüber, ob “mittlere”, “schwere” oder “leichte” Fahrlässigkeit vorlag).

- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer gar nicht

Quote und Fahrlässigkeitsgradfestlegung?

Nachdem, was jetzt mitgeteilt wurde, bezieht sich die Feststellung "keine Mängel bekannt " auf das Innenverhältnis AG/AN. Also AG kann keinen Anspruch gegenüber AN geltend machen.

Im Außenverhältnis AG/ Leasinggeber können sehr wohl noch Ansprüche entstehen, da die vorliegende Abnahme für das Außenverhältnis bedeutungslos ist. 

 

O.

Und ganz wichtig: Bei Schäden an einem Leasingfahrzeug wird nicht die Reperatur, sondern die Wertminderung bezahlt!

Zitat:

Original geschrieben von Dickmilch

Jetzt eine Woche später kommt ein Schreiben des Ex-Arbeitgebers, dass am Fahrzeug erhebliche Mängel festgestellt wurden. Eine Audi-Vertragswerkstatt lässt ein Angebot über die Beseitigung der Mängel zukommen.

Enthält das Schreiben des Ex-AG eine konkrete Formulierung, aus der hervorgeht, daß du als Ex-AN für die Beseitigung der Schäden aufkommen sollst?

Themenstarteram 18. November 2010 um 20:32

Zitat:

Enthält das Schreiben des Ex-AG eine konkrete Formulierung, aus der hervorgeht, daß du als Ex-AN für die Beseitigung der Schäden aufkommen sollst?

Noch nicht. Der AG wartet noch auf das Angebot der Vertragswerkstatt.

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