ForumA5 8T & 8F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. Negatives Erlebnis beim Freundlichen

Negatives Erlebnis beim Freundlichen

Themenstarteram 26. Juli 2010 um 19:59

7:15 verregneter Morgen in Wien:

Genau um diese Uhrzeit begann mein Freundlicher und ich meine 13 Mängel, die ich bei meinen Audi A5 Sportback bj 1/10 bemerkt habe, durchzugehen.

1)Da mein Linker Lautsprecher bei etwas lauter Musik beginnt zu schäppern, demostrierte ich dieses Problem meinen Freundlichen (ASS Anlage).

Darauf hin meinte er dass das normal wäre wenn ich die Anlage voll aufdrehe.

Nur zur Info: Wir wissen alle das die Anlage bei einer gewissen Lautstärke sich selbst einbremst und nicht mehr Lauter geht. Wahrscheinlich ein Eigenschutz.

Nach langem hin und her einigten wir uns das der Freundliche einen Test durchführt mit einen speziellen TON.

2)Da mein Fahrezeug seit längerer Zeit nach links zieht und beim gerade aus fahren ziemlcih unruhig ist habe ich meinen Freundlichen auch dieses Problem erklärt.

Um 15Uhr bekam ich einen Rückruf. Der liebe Freundliche meinte das ich für eine Achsvermessung + einstellung (Vorne+Hinten) 360 € zahlen müsste.

Ich machte ich darauf aufmerksam dass ich eine Garantie plus habe d.h nicht die üblichen 2 jahre garantie sondern 5 Jahre und das das Fahrzeug erst 7 Monate alt ist.

Darauf sagt mir der Freundliche das eine Achsvermessung nur das erste halbe jahr bzw 10.000km auf Garantie wäre. Alles was drüber ist muss ich selbst zahlen.

Kann mir jemand sagen wie ich hier weiter vorgehen soll. Da es mein erstes Neufahrzeug ist weiß ich nicht genau was ich jetzt tun kann/soll/muss???

Ich hoffe aber das ich mir soetwas nicht bieten muss bei einem Neufahrzeug das mich knapp 50.000 gekostet hat.

Ich bin für jeden Tipp bzw. Hilfestellung sehr dankbar.

Ähnliche Themen
31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MarcusA4AT

Hallo!

Das Problem ist das wir das nicht dürfen! Fällt unter Rufschädigung in einem öffentlichen Forum :(

Stichwort Holidaycheck?

am 27. Juli 2010 um 7:49

Zitat:

Original geschrieben von crandler

Zitat:

Original geschrieben von MarcusA4AT

Hallo!

Das Problem ist das wir das nicht dürfen! Fällt unter Rufschädigung in einem öffentlichen Forum :(

Stichwort Holidaycheck?

Ja das ist auch totaler Käse! "Rufschädigung", so ein Quatsch... :rolleyes:

Deswegen gibt es ja auch überall Bewertungsportale etc...

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

dieses Thema mit der Kilometerbegrenzung ist mir auch schon zugetragen worden. Selbst bei Neufahrzeugen werden innerhalb der Garantie zum Beispiel bei Problemen an der Bremse auch nicht alles ersetzt. dort ist die Begrenzung glaube ich auf 6.000km festgesetzt.....

 

ich denke hier wird dem Händler ganz klar vom Werk irgendwas vorgeschrieben.....

... und dies dem Kunden bei Vertragsunterzeichnung dezent verschwiegen. Da heisst es dann immer: "Nehmen Sie doch noch die Anschlussgarantie, dann brauchen Sie sich um nix mehr Sorgen machen!" Und wenn es dann darum geht, mal Butter an die Fische zu geben, steht der Meister mit rotem Kopf da und zuckt mit den Schultern. Ist aber alles Premium und furchtbar exklusiv.

am 27. Juli 2010 um 7:54

Und wenn wir nur den Händler /Werkstatt nennen und ein plus oder minus hinzufügen? ist zwar irgendwie kindisch aber vielleicht hilfreich

Zitat:

Original geschrieben von McMarko

Liebes Forum,

ich habe mich mal bei Freunden und der Familie erkundet ob sie schon einmal die Spur vermessen + eingestellt haben. Tja mein Onkel hat mit seinem X6 bei Bmw 180€ gezahlt. Und meine Schwester hat für ihren Audi a3 bei einem anderen Freundlichen 160€ bezahlt.

Davon abgesehen das ich der Meinung bin das ich nach 7 MOnaten bzw 16tkm noch die Sache auf Garantie bekommen sollte, glaube ich das mir der Freundliche einen saftigen Aufpreis verrechnen will.

Ich bin zwar kein Mechaniker aber die Spur vermessen und einstellen sollte bei einem A5 nicht viel mehr Arbeit sein also bei einem A3.

Heute am Nachmittag wird mich "mein" Freundlicher bezüglich den Lautsprechern zurückrufen. Kann es sein das sich hier Audi rausreden möchte und meint wenn ich die Anlage aufdrehe dass das scheppern-klirren, klappern normal wäre?????

lg

360 Euro finde ich auch etwas viel. Zumal man gar nicht so viel am Fahrwerk einstellen kann (messen kann man natürlich alles). Aber wenn der Händler den Preis aufruft, dann wird er den auch haben wollen. Sonst musst du nicht deine Schwester, sondern eine andere Werkstatt fragen.

Die 10.000km Grenze gibt es auch in Deutschland für bestimmte Dinge. Mir fallen hier z.B. Bremsscheiben ein. Das Fahrwerk an sich ist zwar kein Verschleißteil, aber je nach Fahrweise (die hier nicht diskutiert werden muss), kann sich/man die Spur auch problemlos vor Ablauf der Garantie verstellen. Frag doch bei Audi direkt, ob es da Garantieausschlüsse gibt. Oder ließ dir mal deinen Kaufvertrag daraufhin genau durch.

Andreas

am 27. Juli 2010 um 8:05

man müßte nen unterforum machen

mit eigenen threads mit städte

sonst findet man ja nix für sich speziel raus

 

zu schreiben in welchen autohaus es wieviel rabatt gab , ob die beratung gut war , ob es ohne probleme nen probewagen bekam ,

leihwagen kostenlos bei defekt , inspektion.

werkstatt allgemein helfen die gut usw usw

sowas muss ja möglich sein?

Hallo!

Hier ein Auszug zur Rufschädigung: (http://recht.germanblogs.de/.../rufschadigung-anzeige-und-klage.htm)

Bei Rufschädigung handelt es sich um eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung

Die üble Nachrede, ist eine Behauptung über eine andere Person, die den Ruf schädigt und die nicht nur aufgestellt, sondern auch verbreitet wird. Paragraph 186 des Strafgesetzbuches regelt den Umgang mit einer herabwürdigenden und öffentlichen Behauptung (im Gegensatz zu einer Beleidigung, die zumeist direkt dem Gegenüber zugetragen wird), deren Inhalt sich nicht als wahr erweist.

Stellt man eine Äußerung als Tatsache dar, bedarf es also auch immer eines Beweises des Geäußerten. Kann man diesen nicht erbringen und sollte sich das Gesagte als ehrenrührig erweisen, so sollte man die Konsequenzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man sogar eine Behauptung aufstellt und weiß, dass es sich um eine Lüge handelt, spricht man von einer Verleumdung und es. Hier greift der Paragraph 187 des Strafgesetzbuches und es droht für eine Verleumdung sogar eine Haftstrafe von zwei bis fünf Jahren.

Bei der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Beleidigung wird die Ehre verletzt

Journalisten, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens sind prädestiniert dafür, mit ihren Äußerungen das Persönlichkeitsrecht zu streifen. Aber auch wer viel im Internet schreibt, sei es nun auf Blogs oder in einem Forum, sollte immer auf seinen Ton achten. Schnell schleichen sich umgangssprachliche Ausdrücke in die geäußerten Meinungen ein, die dann nicht haltbar sind. Ob ein Straftatbestand besteht, hängt freilich davon ab, ob es einen Kläger und einen Richter gibt.

 

 

Hier noch was über die üble Nachrede im Internet:

http://www.topnews.de/...eble-nachrede-im-internet-getan-werden-355321

Bin kein Jurist aber mir wurde es so erklärt. Ev. gibt es hier einen Juristen unter uns und kann genaue Infos zu solchen Angelegenheiten sagen.

Zitat:

Original geschrieben von rudiyoda1

dieses Thema mit der Kilometerbegrenzung ist mir auch schon zugetragen worden. Selbst bei Neufahrzeugen werden innerhalb der Garantie zum Beispiel bei Problemen an der Bremse auch nicht alles ersetzt. dort ist die Begrenzung glaube ich auf 6.000km festgesetzt.....

ich denke hier wird dem Händler ganz klar vom Werk irgendwas vorgeschrieben.....

Naja..dieses Argument der begrenzten Haftung auf Verschleißteile (bei VAG bis 10" km bzw. 6 Monate ab EZ bzw. Einbau) hört man immer wieder. Fakt ist auch, daß sich Kunden damit sehr schnell abspeisen lassen und idR 99% nicht wagen, die vom Konzern festgelegte Richtlinie in Frage zu stellen.

De jure ist es allerdings so, daß der Gesetzgeber nicht zwischen normalem Bauteil und Verschleißteil unterscheidet. Ein vom Hersteller als solches definiertes Verschleißteil ist vor dem Gesetz identisch zu jedem anderen Teil. In der Tat kann der Hersteller allerdings Verschleißgrenzen vorgeben, bei denen das Teil erneuert werden muss. Bei der Bremsscheibe des S4 z.B. liegt der Neuzustand bei 30mm, die Grenze bei 28mm.

In der Tat gibt es ebenso die sog. Beweislastumkehr nach sechs Monaten. Dies bedeutet, daß der Geschädigte nachweisen muss, daß der Mangel bereits vor Verstreichen der sechs Monate vorlag und / oder der Mangel nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zustande kam und / oder es ein elementarer Defekt ist, der zwangsläufig auftreten muss.

Nach Ablauf der sechsmonatigen Frist liegt die Arbeit also beim Benutzer. Ohne Rechtsschutz und vor allem eine gewisse Unabhängigkeit ggü. dem Fahrzeug (das man es einfach mal sechs Wochen zum Händler stellt, mit Fristsetzung durch den RA und evtl. Gutachten usw) steht man allerdings oft auf verlorenem Posten. Das wissen die Hersteller und Händler....

am 27. Juli 2010 um 10:06

dein auto läuft nicht korrekt geradeaus, oder?

 

stell die karre hin und verlange eine reparatur im rahmen der garantie. wie er das anstellt ist sein problem. 

 

(dachte ohnehin , am a5 fahrwerk gibts nix mit spureinstellung)

Zitat:

(dachte ohnehin , am a5 fahrwerk gibts nix mit spureinstellung)

 

Doch doch, nicht zu verwechseln mit dem Sturz der sich vorne bloß geringfügig ausmitteln lässt.

Zitat:

Original geschrieben von MarcusA4AT

Hallo!

Hier ein Auszug zur Rufschädigung: (http://recht.germanblogs.de/.../rufschadigung-anzeige-und-klage.htm)

Bei Rufschädigung handelt es sich um eine ehrenrührige und unwahre Tatsachenbehauptung

Die üble Nachrede, ist eine Behauptung über eine andere Person, die den Ruf schädigt und die nicht nur aufgestellt, sondern auch verbreitet wird. Paragraph 186 des Strafgesetzbuches regelt den Umgang mit einer herabwürdigenden und öffentlichen Behauptung (im Gegensatz zu einer Beleidigung, die zumeist direkt dem Gegenüber zugetragen wird), deren Inhalt sich nicht als wahr erweist.

Stellt man eine Äußerung als Tatsache dar, bedarf es also auch immer eines Beweises des Geäußerten. Kann man diesen nicht erbringen und sollte sich das Gesagte als ehrenrührig erweisen, so sollte man die Konsequenzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man sogar eine Behauptung aufstellt und weiß, dass es sich um eine Lüge handelt, spricht man von einer Verleumdung und es. Hier greift der Paragraph 187 des Strafgesetzbuches und es droht für eine Verleumdung sogar eine Haftstrafe von zwei bis fünf Jahren.

Bei der üblen Nachrede, der Verleumdung und der Beleidigung wird die Ehre verletzt

Journalisten, Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens sind prädestiniert dafür, mit ihren Äußerungen das Persönlichkeitsrecht zu streifen. Aber auch wer viel im Internet schreibt, sei es nun auf Blogs oder in einem Forum, sollte immer auf seinen Ton achten. Schnell schleichen sich umgangssprachliche Ausdrücke in die geäußerten Meinungen ein, die dann nicht haltbar sind. Ob ein Straftatbestand besteht, hängt freilich davon ab, ob es einen Kläger und einen Richter gibt.

 

 

Hier noch was über die üble Nachrede im Internet:

http://www.topnews.de/...eble-nachrede-im-internet-getan-werden-355321

Bin kein Jurist aber mir wurde es so erklärt. Ev. gibt es hier einen Juristen unter uns und kann genaue Infos zu solchen Angelegenheiten sagen.

Hey danke , habs mal überflogen , aber damit anfangen kann ich trotzdem nichts , es ist ja selbstverständlich das ich a) einen Grund habe und b) auch Beweise wenn ich meine Meinung kundgebe , zu sagen "firma xy ist voll scheiße!" - das ist klar.

Wenn ich aber einen schlechten Service habe bei XY o.Ä. dann darf ich das hier sicher kundgeben , und wenn einer will auch mit irgendwelchen Beweisen die ich dann hätte , z.b Rechnungen und Protokolle , Emailverkehr.

Ich kenn selber einen Jurist und werd ihn mal darüber fragen.

http://www.autoaid.de/ oder http://www.werkstattcheck.de/

 

Audi Hülpert in Dortmund-Hörde -

Audizentrum in Lünen -

Audizentrum in München -

Audi Kamps in Bergkamen +

Zitat:

Original geschrieben von calituner92

http://www.autoaid.de/ oder http://www.werkstattcheck.de/

 

Audi Hülpert in Dortmund-Hörde -

Audizentrum in Lünen -

Audizentrum in München -

Audi Kamps in Bergkamen +

na also die Seiten zeigen mir doch , dass das völlig legitim ist seine Meinung zu nem Autohaus zu schreiben siehe Erfahrungsberichte.

Zitat:

Original geschrieben von calituner92

http://www.autoaid.de/ oder http://www.werkstattcheck.de/

 

Audi Hülpert in Dortmund-Hörde -

Audizentrum in Lünen -

Audizentrum in München -

Audi Kamps in Bergkamen +

Interessant...... Von den 4 habe ich 3 angesprochen bezüglich meinen A5. Grundsätzlich waren alle einigermassen gut bei der Beratung, Angebot von einem Vorfuhrfahrzeug usw, die höchste Nachlass erzielte ich durch einer von den 3 die einem - haben.

Allerdings stellt sich jetzt heraus, mit dem Verkauf allein ist es nicht getan - "After Sales" (auf Neudeutsch) lässt bei meinem :) schwer zu wünschen. Zum Beispiel ich kaufte einen Satz Winterreifen, wollte sie dort (gegen Bares!) einlagern. Geht nicht - kein Platz, wenn sie nicht bei uns gekauft worden sind. Wollte ein Softwareupdate für mein DAB Tuner aufspielen - kein Termin in den nächsten Wochen(!) verfügbar.

Also werde ich doch zu dem Händler mit dem + wechseln - ist mir sowieso um die Ecke.....

Jeder sollte seine Erfahrungen mit den Autohäusern hier dezent und klar verständlich rüber bringen können ohne ein Autohaus schlecht reden zu müssen.

Erfahrungen sind wichtig und nicht verboten.

Man kann seine Meinung weitergeben, sofern man keine Falschaussagen aufstellt.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. Negatives Erlebnis beim Freundlichen