LED Kennzeichenbeleuchtung
Gibt es hier schon Erfahrungen mit der Umrüstung auf LED-Kennzeichenbeleuchtung? Sie sind zwar verboten im Bereich der StVZO, aber deutlich heller als die Birnchen.
Stimmt die Aussage der Anbieter, dass der BC nicht "meckert" und permanent einen Defekt signalisiert?
Beste Antwort im Thema
Manche Menschen schrauben sich Metallplatten mit Löchern auf die Pedale im Fussraum, manche tauschen ihr fast neues Lenkrad gegen ein noch neueres mit flacher Unterseite aus, manche basteln sich Chromringe um die Nebelscheinwerfer und eben einige tauschen die Glühbirnchen gegen LED's aus!
Niemand muss das verstehen, aber solange diese Massnahmen die jeweiligen Fahrer glücklich machen, so ist das absolut in Ordnung!
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40 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von AndreQ5
.....
@Huckelbuck
Kompliment, hätte ich nicht von dir erwartet, gegen Gesetze verstoßen und dann noch vorsätzlich;).
So hat halt jeder seine ,,Leiche im Keller", ist nur menschlich und schafft doch den Einen oder Anderen
Sympatiepunkt.
......
lachende Grüße
Andre
Hi André, die Anmerkungen von sash-deli verursachen mir ja nun eher Bauchgrimmen als Wohlbefinden. Insbesondere die Aussage zum möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis mit der Folge eines Wegfalls des Versicherungsschutzes klingt doch sehr abschreckend.
Wenn meine Gesetzestreue -nicht nur, aber auch!- der Furcht vor möglichen Konsequenzen der Nichtbeachtung geschuldet ist, werde ich hier wohl schweren Herzens verzichten.
Diesmal sicher nur wegen möglicher unabsehbarer Konsequenzen.;)
Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
die Anmerkungen von sash-deli verursachen mir ja nun eher Bauchgrimmen als Wohlbefinden. Insbesondere die Aussage zum möglichen Erlöschen der Betriebserlaubnis mit der Folge eines Wegfalls des Versicherungsschutzes klingt doch sehr abschreckend.
Wenn meine Gesetzestreue -nicht nur, aber auch!- der Furcht vor möglichen Konsequenzen der Nichtbeachtung geschuldet ist, werde ich hier wohl schweren Herzens verzichten.
Diesmal sicher nur wegen möglicher unabsehbarer Konsequenzen.;)
Hallo huckelbuck!
Das war auch eher allgemein gemeint. Der Versicherungsschutz kann nicht automatisch entfallen, nur weil andere Leuchtmittel für das Kennzeichen verbaut worden sind! (Ich schrieb ja auch "Extremfall") Ich vermute, die Versicherung müsste erstmal nachweisen, dass die verbaute LED-Kennzeichenbeleuchtung ursächlich für einen Unfall ist. Und solange die LEDs so funktionieren, wie normale Glühlampen das auch tun würden, dürfte einer Versicherung es sehr schwer fallen, eine Haftung abzulehnen. Es könnte aber durchaus sein, dass das dann erst ein Gerichtverfahren klären würde.
Dennoch kann es sein, dass die Rennleitung im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Mängelbericht schreibt und eine erneute (kostenpflichtige) Vorführung des Wagens anordnet.
Ärger, den ich mir gerne erspare und deshalb weiter mit Glühlampen über dem Kennzeichen fahren werde.
Gruß
sash-deli
Zitat:
Original geschrieben von sash-deli
.......
Dennoch kann es sein, dass die Rennleitung im Rahmen einer Verkehrskontrolle einen Mängelbericht schreibt und eine erneute (kostenpflichtige) Vorführung des Wagens anordnet.
Ärger, den ich mir gerne erspare und deshalb weiter mit Glühlampen über dem Kennzeichen fahren werde.
Gruß
sash-deli
Tja, schade, aber das mach ich dann wohl auch lieber so. :(
Hallo sash-deli,
vielen Dank für Deine sehr gute Einschätzung. Möchte sie aber in einer Hinsicht einschränken:
Die ABE bezieht sich i.d.R: auf das Verbauen und Benutzen einzelner Komponente, deshalb sind die LEDs IMHO ohne Einzel ABE oder Vorführung nicht erlaubt. Die NSW (Passat) als TFL nutzen ist nicht erlaubt, weil es eine konkrete Regelung der StVO gibt, wann und wie NSW zu nutzen ist, und wann nicht. Das Rücklicht als TFL ist erlaubt, weil es keine Veränderung darstellt und es in der StVO keine Vorschrift gibt, die die Benutzung des Abblendlichtes verbietet. Sonst wäre ja die Skandinavischen Einstellungen regelmäßig nicht erlaubt, die bei manchen Importen serienmäßig vorhanden sind.
Gruß
Stefan
(Ist aber Kleinkrämerisch und i.d.S. eagl)
Zitat:
Original geschrieben von StefanLi
Das Rücklicht als TFL ist erlaubt, weil es keine Veränderung darstellt und es in der StVO keine Vorschrift gibt, die die Benutzung des Abblendlichtes verbietet.
Hallo Stefan!
Sicher? Da würde ich zwar nicht drauf wetten (das müssten dann ggfs. Gerichte klären), ich denke aber, dass du da falsch liegst. ;)
Die Skandinavischen Einstellungen betreffen m.E. doch das Abblendlicht ("automatische Fahrlichtschaltung") und das Fahren mit Abblendlicht am Tage ist natürlich nicht verboten (und da leuchten selbstverständlich die Rücklichter mit). Und was in Skandinavien erlaubt ist, ist noch lange nicht hier genauso erlaubt.
Ohne jetzt zu sehr vom eigentlichen Thema abdriften zu wollen (sonst wäre vielleicht ein eigener Thread dafür angebracht, da gibt es ja vielleicht noch Diskussionsbedarf?) und ohne über Sinn und Unsinn von Rückleuchten am Tage diskutieren zu wollen, empfehle ich die Lektüre des Anhangs vom ADAC ("Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht"). Da steht im Absatz unterhalb von "Wie funktioniert es":
Zitat:
Tagfahrleuchten dürfen nur an der Fahrzeugfront montiert sein. Sie leuchten automatisch, sobald die Zündung an ist und so lange die Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend-, Nebel- oder Fernlicht) ausgeschaltet sind. Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen. Link zum ADAC-Dokument
Eine entsprechende Rechtsvorschrift habe ich aber so "ad hoc" leider auch nicht gefunden. Ich denke aber nicht, dass der ADAC sich das ausgedacht hat... ;)
Gruß
sash-deli
Hallo Quh-Treiber,
HIER gibt's eine LED Kennzeichenbeleuchtung mit E-Zulassung! Auch wenn am Artikel "für A5" dransteht, ich hab's mal ausprobiert: passt auch bei der Quh! "Leucht"-Ergebnis siehe Fotos.
Es sind LED Module, die gegen die eingebauten ausgetauscht werden, zusätzlich ist ein beiliegendes "Adapterkabel" nötig, um den "Kontakt" herzustellen. Fehlermeldung bzgl. defekter Birne ist (bisher) noch keine aufgetaucht.
MfG
Q555
Hallo Q555,
was bedeutet denn die E-Zertifizierung und warum hast du nicht die LED für den Q5 eingebaut, siehe hier: http://www.kufatec.de/shop/index.php/cat/c326_Q5---8R.html/page/3
Mathias
Ist doch der gleiche Artikel: 37509
Zitat:
Original geschrieben von melle68
Hallo Q555,
was bedeutet denn die E-Zertifizierung und warum hast du nicht die LED für den Q5 eingebaut, siehe hier: www.kufatec.de/shop/index.php/cat/c326_Q5---8R.html/page/3
Mathias
Ich war sozusagen "beta-Tester". Kufatec hat um Rückmeldung gebeten, wenn die LEDs passen weil die es selber nicht wussten/ausprobiert hatten. So hab' ich die "blind" bestellt und wie hier im Forum auch nett an Kufatec berichtet dass es passt, und somit gibt's die LEDs jetzt auch in der Rubrik "Q5"...
Genauso wie dein PKW 'ne Zulassung braucht um betrieben werden zu dürfen gilt dies auch für manche verbauten Teile (z.B. Aussenbeleuchtung)
MfG
Q555
Ist die LED-Kennzeichenbeleuchtung mittlerweile serienmäßig verbaut?
Zitat:
Original geschrieben von tt123
Ist die LED-Kennzeichenbeleuchtung mittlerweile serienmäßig verbaut?
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von huckelbuck
Zitat:
Original geschrieben von tt123
Ist die LED-Kennzeichenbeleuchtung mittlerweile serienmäßig verbaut?
Ja.
Danke für die klare Antwort. Ich hatte bei der Probefahrt versäumt, nachzuschauen.
Für alle die sie nicht haben :
http://www.motor-talk.de/.../...g-audi-a5-a4-a7-a8-q3-tt-t3696546.html
mal ne ganz blöde Frage:
warum sollte ich für sowas Geld ausgeben, nur damit man mein Kennzeichen besser lesen kann ? :confused::confused::cool:
Manche Menschen schrauben sich Metallplatten mit Löchern auf die Pedale im Fussraum, manche tauschen ihr fast neues Lenkrad gegen ein noch neueres mit flacher Unterseite aus, manche basteln sich Chromringe um die Nebelscheinwerfer und eben einige tauschen die Glühbirnchen gegen LED's aus!
Niemand muss das verstehen, aber solange diese Massnahmen die jeweiligen Fahrer glücklich machen, so ist das absolut in Ordnung!