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Fußraum Beleuchtung durch Schalter erlaubt?
Hallo Motorfreunde,
darf ich mir eine Fußraumbeleuchtung einbauen, wenn diese durch einen Schalter geschaltet wird. So das ich diese z.B. nur an mache wenn ich irgendwo stehe? Dürfen diese Schalter sichtbar sein? würde der TüV bzw. die Polizei etwas sagen wenn sie die Schalter sehen aber die Beleuchtung nicht an ist?
MfG
Snowly
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20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die Prüfer sind auch nur Menschen und übersehen halt den einen oder anderen Mangel...
Hast du doch selbst geschrieben :o ! Na und ;) mein Kennzeichen wird nur statt "gelb" in weiss beleuchtet und das sieht ziemlich cool aus :D :p außerdem weichen wir hier jetzt langsam vom eigentlichen Thema ab.... :rolleyes:
scheint doch noch spannend zu werden :D
Jo :D
Hier eine Anleitung ;)
Haha :D "Schwierigkeitsgrad" MITTEL. Der ist gut :D:D !
Ja ist auch so. ;)
Kleiner Fehler und die Sicherung ist durch :o Das war bei mir der Fall. Samstagabend alles zu bis auf die Tankstellen. glaub 5€ für 2 Sicherungen waren es :mad:
Danke schön :)