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100kmh Zulassung und allgemeine Kaufempfehlung

Themenstarteram 7. August 2011 um 22:09

Wir sind auf der Suche nach kleinen, leichten einem Wohnwagen den auch ein B-Führerscheinbesitzer fahren darf.

Entschieden haben wir uns letztendlich für einen Adria Altea 390PS mit Sportpaket.

Der Wohnwagen ist aufgelastet auf 1300kg.

Der Wohnwagen ist neu, hat aber einen leichten Hagelschaden, daher war es ein TOP-Preis (sehr deutlich unter dem Neupreis).

Der Wohnwagen ist mit einer Al-Ko AKS 1300 Sicherheitskupplung ausgerüstet.

 

Nun würde mich interessieren ob in der Kombination eine 100kmh-Zulassung für Deutschland möglich ist.

Zugfahrzeug ist ein Toyota Avensis Wagon 2.2 DCat, Automatik.

Gesamtgewicht des Zuges ist 3450kg, also gerade noch im Limit. Leergewicht des Fahrzeuges ist höher als Gesamtgewicht des Wohnwagens.

Sollte da eine 100kmh-Zulassung machbar sein? Geht das mit der AKS 1300-Kupplung oder ist es empfohlen eine AKs 3004 nachzurüsten?

Darf das Gespann wirklich mit einem B-Führerschein gefahren werden?

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28 Antworten

Hallo!

Für eine 100km/h-Zulassung ist eine Antischlingerkupplung nicht zwangsweise nötig.

Meines Wissens müssen folgende Dinge gewährleistet sein (und das sind sie ja wohl):

1.) Leergewicht Zugfahrzeug größer zulassiges Gesamtgewicht Anhänger

2.) Reifen nicht älter als 6 Jahre

3.) Anhänger muß gebremst sein

Im großen und ganzen ist die Vorschrift mit der 100er Zulassung nicht ganz unkompliziert, aber das sind wohl die 3 wichtigsten Faktoren.

Es gibt auch die Möglichkeit ne 100er Zulassung zu bekommen, ohne das der Anhänger gebremst ist, dann muß man Leergewicht des Zugfahrzeugs mit 0,3 multiplizieren und das Ergebniss ist dann die zulassige Gesamtmasse des Anhängers... oder irgendwie so ähnlich...

Aber ich gehe davon aus das du die 100er Zulassung mit den 3 oben genannten Faktoren bekommen wirst!

Gruß Chris

Du kannst den WoWa ja für 100km/h zulassen.

Das ist unabhängig vom Zugfahrzeug möglich, wenn die entsprechenden Voraussetzungen beim WoWa vorliegen.

Damit kann dann grundsätzlich auf AB's und Kraftfahrstraßen mit dem WoWa 100km/h gefahren werden.

Da der WoWa eine zugelassene Stabilisierungseinrichtung besitzt, ist der Gewichtsfaktor 1,0 anzuwenden, so dass die Leermasse des Zugfahrzeugs mindestens der zul. Gesamtmasse des WoWa entsprechen muss, um damit 100km/h fahren zu dürfen.

Dies ist bei dir gegeben.

Außerdem gehe ich mal davon aus, dass der Zugwagen ABS hat.

Die 3,5T zul. Gesamtmasse der Kombination werden bei dir, laut deinen Angaben, ja auch nicht überschritten.

Somit steht der 100km/h Regelung für dein Gespann nichts im Weg (außer wenn der TÜV etwas am WoWa zu beanstanden hat).

Da 3,5T zul. Gespanngesamtgewicht nicht überschritten werden und zusätzlich die Leermasse des Zugfahrzeugs größer ist, als die zul. Gesamtmasse des WoWa, kann dieses Gespann m.E. mit Klasse B gefahren werden.

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

... oder irgendwie so ähnlich...

Wenn nicht so ähnlich sondern genau nimmt man mal die Forensuche oder google und guckt sich die 9. AusnVO zur StVO an, da steht es genau drin. Die Stabilisierungseinrichtung ist nötig um beim WoWa auf den Faktor 1,0 zu kommen, ohne würde es bei dem Zugfahrzeug nicht mehr passen.

Mängel am WoWa sind zudem egal sofern nicht allzu auffällig. Ist ja kein TÜV, kontrolliert wird nur was für die 100er-Zulassung nötig ist. Sprich Stabilisierungseinrichtung, Vorhandensein Stoßdämpfer und Reifen. Als Stabilisierungseinrichtung gilt neben einer Schlingerkupplung auch ein ESP mit Anhängersteuerung im Zugfahrzeug.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Darf das Gespann wirklich mit einem B-Führerschein gefahren werden?

Hallo Martin,

 

hier kannst Du die erforderliche Fahrerlaubnis verbindlich selbst ermitteln.

 

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Nun würde mich interessieren ob in der Kombination eine 100kmh-Zulassung für Deutschland möglich ist.

Hallo Martin,

 

hier kannst Du nachlesen und hier einfach selbst berechnen, ob die 100er Zulassung möglich ist.

 

Liebe Grüße

Herbert

@Meik's 190er:

"Die Stabilisierungseinrichtung ist nötig um beim WoWa auf den Faktor 1,0 zu kommen, ohne würde es bei dem Zugfahrzeug nicht mehr passen."

Nicht unbedingt oder weißt du genau, dass der Toyota keine elektronische Anhängerstabilisierung hat?

Selbst mein 1,2L-Golf hat das und ist somit nicht auf die ASK des WoWa angewiesen um den Faktor 1,0 anwenden zu können.

@Meik's 190er:

"Mängel am WoWa sind zudem egal sofern nicht allzu auffällig"

Von Mängeln habe ich nichts geschrieben, sondern davon, dass der TÜV etwas bei d i e s e r Untersuchung zu beanstanden hat.

Das könnten z.B. das Reifenalter, der Geschwindigkeitsindex der Reifen oder die fehlende, grundsätzliche Zulassung für 100km/h sein.

Alles definitiv keine Mängel, aber trotzdem würde die 100km/h Zulassung nicht erteilt werden.

@Meik's 190er:

Ist ja kein TÜV, kontrolliert wird nur was für die 100er-Zulassung nötig ist. Sprich Stabilisierungseinrichtung, Vorhandensein Stoßdämpfer und Reifen.

Eine Stabilisierungseinrichtung für den Anhänger (egal ob mit Anhänger-ESP oder durch eine ASK realisiert) ist für die Erlangung der 100km/h Zulassung eines WoWa grundsätzlich nicht notwendig!

Das interessiert den TÜV offiziell überhaupt nicht.

Der Fahrer muss selbst wissen und nachrechnen, ob sein Zugfahrzeug (Anhänger-ESP vorhanden oder nicht) geeignet ist für 100km/h mit dem besagten WoWa oder nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er

Zitat:

Original geschrieben von stier1980

... oder irgendwie so ähnlich...

Wenn nicht so ähnlich sondern genau nimmt man mal die Forensuche oder google und guckt sich die 9. AusnVO zur StVO an, da steht es genau drin. Die Stabilisierungseinrichtung ist nötig um beim WoWa auf den Faktor 1,0 zu kommen, ohne würde es bei dem Zugfahrzeug nicht mehr passen.

Mängel am WoWa sind zudem egal sofern nicht allzu auffällig. Ist ja kein TÜV, kontrolliert wird nur was für die 100er-Zulassung nötig ist. Sprich Stabilisierungseinrichtung, Vorhandensein Stoßdämpfer und Reifen. Als Stabilisierungseinrichtung gilt neben einer Schlingerkupplung auch ein ESP mit Anhängersteuerung im Zugfahrzeug.

Stimmt!

Wegen der Auflastung kommst nicht mehr ganz hin. Brauchst Faktor 1,0 und somit ist ne Antischlingerkupplung Pflicht. Is ja aber auch egal, du hast ja eine. Fahr einfach zum TÜVler deines Vertrauens und frag nach. Dann lässt du das auch von dem TÜVler eintragen. Damit stehst du auf der sicheren Seite! TÜV-Prüfer ist nicht gleich TÜV-Prüfer!!

Gruß Chris

Hallo,

und HIER kann man nachlesen, welche der ALKO-AKS die DIN-Norm ISO 11555-1 erfüllt.

Ist auch gleichzeitig der Nachweis........

am 8. August 2011 um 10:06

Der Avensis hat ja ein zgg von 1625kg. Selbst ohne stabilisierungseinrichtung dürfte der Avensis genau 1300kg gebremst mit tempo 100 ziehen.

Das ist hier ja aber kein thema, da diese ja vorhanden ist. gespanngewicht bleibt auch unter 3,5t also alles bestens....

Zitat:

Original geschrieben von navec

Nicht unbedingt oder weißt du genau, dass der Toyota keine elektronische Anhängerstabilisierung hat?

Eine Stabilisierungseinrichtung für den Anhänger (egal ob mit Anhänger-ESP oder durch eine ASK realisiert) ist für die Erlangung der 100km/h Zulassung eines WoWa grundsätzlich nicht notwendig!

Das interessiert den TÜV offiziell überhaupt nicht.

Hab ich was anderes geschrieben? :confused:

Und klar interessiert die Schlingerkupplung am WoWa, sie ändert nämlich den Gewichtsfaktor der bei der 100er-Abnahme in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird. Die Eintragung sieht ja sinngemäß wie folgt aus: "Tempo 100 blabla bei Mindestleergewicht x kg Zugfahrzeug". Ohne Stabilisierungseinrichtung steht da "Tempo 100 blabla bei Mindestleergewicht x kg Zugfahrzeug, bei Zugfahrzeug mit elektr. Anhängerstabilisierung mindestens y kg Leergewicht".

Ablastung ohne technische Änderung als Anpassung auf das Zugfahrzeug ist in dem Rahmen eh gang und gäbe. Die kleinste die ich machen musste war gerade mal 10kg. Kann man ja auf das kg genau auf das Zugfahrzeug anpassen wenn notwendig. Wenn größere Ablastungen nötig werden ist aber ggf. eine Wiegebescheinigung erforderlich, nicht dass das tatsächliche Leergewicht danach höher ist als das zulässige Gewicht.

Gruß von jemandem der das öfter macht. ;)

Zitat:

Original geschrieben von DanielvanAalst

Der Avensis hat ja ein zgg von 1625kg. Selbst ohne stabilisierungseinrichtung dürfte der Avensis genau 1300kg gebremst mit tempo 100 ziehen.

Das ist hier ja aber kein thema, da diese ja vorhanden ist. gespanngewicht bleibt auch unter 3,5t also alles bestens....

Hallo Daniel,

habe zwar keinen Avensis, aber daß der ein zGG von nur 1625 kg haben soll, erscheint mir unglaubwürdig und das Leergewicht ist vermutlich geringer als 1625 kg.

Bitte überprüfe die Werte und Deine Aussage.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 8. August 2011 um 12:47

Der Avensis hat Leergewicht 1655 und ZGG 2185.

Der Wohnwagen sollte keine Mängel haben, er ist fabrikneu :) und auch mit Stossdämpfern ausgerüstet sowie Auflaufbremse.

Was ist Anhängerstabilisierung? Der Avensis hat BAS, ESP, TSC, ist ein Baujahr 2011.

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Was ist Anhängerstabilisierung? Der Avensis hat BAS, ESP, TSC, ist ein Baujahr 2011.

Hallo Martin,

 

neuere PKW können / sollten mit Anhänger-ESP ausgerüstet sein.

Ob das für Deinen Avensis zutrifft weiß ich nicht.

Schau mal in den Prospekt oder frage Deinen Händler.

Für PKW ohne Anhänger-ESP gibt es z. B. von Alko das hier.

Ob das was taugt weiß ich nicht.

 

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 8. August 2011 um 14:39

Nur was bringt mir dieses System wenn man Anhänger garkeine ABS-Module hat?

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