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Mon May 31 14:32:56 CEST 2010    |    Rostlöser27853    |    Kommentare (94)

Moin,

 

folgendes habe ich soeben auf Spiegel Online gelesen..

 

Zitat:

Paukenschlag in Berlin: Bundespräsident Horst Köhler ist überraschend zurückgetreten. Als Grund nannte das Staatsoberhaupt die Kritik an seinen Äußerungen zum Afghanistan-Einsatz. Er vermisse den Respekt vor seinem Amt.

 

Berlin - "Ich erkläre meinen Rücktritt vom Amt des Bundespräsidenten", sagte Horst Köhler am Montag in Berlin. Der Bundespräsident begründete seine Entscheidung mit der Kritik an seinen Äußerungen im Zusammenhang mit dem Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr.

 

Köhler sprach seine kurze Rücktrittserklärung in seinem Amtssitz Schloss Bellevue. An seiner Seite stand Ehefrau Eva Luise. Beim Verlesen der Erklärung standen dem Staatsoberhaupt Tränen in den Augen. Streckenweise versagte ihm die Stimme.

 

Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung, sagte Köhler. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen.

 

Köhler hatte mit einer Äußerung für Empörung gesorgt, militärische Einsätze könnten auch den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands dienen. Er hatte allerdings später darauf hingewiesen, er sei missverstanden worden. So habe sich diese Einschätzung nicht auf den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr bezogen. Vielmehr sei es ihm beispielsweise um den Einsatz gegen Piraten gegangen, hatte ein Sprecher des Präsidenten gesagt.

 

Köhler sagte, er habe Bundesratspräsident Jens Böhrnsen über seinen Schritt informiert. Der Sozialdemokrat übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte.

Was sagt Ihr dazu?


Tue Jun 01 13:28:35 CEST 2010    |    VolV40

Vielleicht wollte H. K. nicht mehr diesem unproduktiven, durch parteipolitik sich selbst hemmenden, Politikerclan angehören und sah dies als Chance sich zu entfernen.

 

Er war sicher diesem ganzen sinnlosen Geschwätz leid, hinter welchem sich Politiker verstecken müssen damit das Volk seine kämpferischen Helden hat und sich mit sich zermürbt. Ist ihm zu doof, bringt nix ein, er hat bemerkt dass er nichts bewegen kann.

 

EDIT: ich darf gerade dazu lernen, dass H.K. ein politisch doch sehr beschriebenes Blatt ist und sich in dem Metier doch bestens auskennen dürfte.

Tue Jun 01 18:16:24 CEST 2010    |    Turboschlumpf5791

Was für eine eigenartige Sichtweiße, gerade der Bundespräsident ist doch der autonomste aller Politiker, und nur sich selbst verpflichtet. Außerdem warum sollte er sich machtlos fühlen, was für Befugnisse sein Amt hat wusste er wohl schon vorher. Wenn sich der Bundespräsident machtlos fühlt und "einem Clan angehörig", was ist dann erst mit den ganz normalen Parteienpolitikern? Die streng der Parteilinie treu sein müssen, um halbwegs erfolgreich zu sein? Oder gar den EU-Politikern im Elfenbeinturm? Die sich zu 90% nur selbst verwalten und zu 10% Gesetze erarbeiten lassen, die überflüssig und unsinnig in Staatsbelange eingreifen?

 

Wünschen würde ich der Regierung mal jemanden wie den Wolfgang Grupp als BP, der würde ihnen mal in den Arsch treten. Nicht wieder so einen Ja-sager wie den Köhler.

Tue Jun 01 21:35:04 CEST 2010    |    pb.joker

@ Tecci6N: schade, hatte ein offenes Ohr und Unvoreingenommenheit bei Dir angenommen. Aber gut, das muß man als Deppenmagnet auch nicht als Qualifikation mitbringen. Oder doch? ;)

Tue Jun 01 22:09:24 CEST 2010    |    Tecci6N

Antworte konkret auf die Fragen, dann kann ich dir sagen, ob der Magnet bei dir funktioniert hat ;) Ich bin total unvoreingenommen, nur bei solchen Behauptungen hätte ich dann doch gerne mal konkrete Statements bzw. Beispiele für die Aussagen wie, wo, was er etwas hätte anders machen können...das bleibst du bisher dann doch eher schuldig. Aber ich habe ein offenes Ohr für deine Antwort ;)

Wed Jun 02 14:28:11 CEST 2010    |    pb.joker

@ Tecci6N: ok, dann nochmal ;):

Ich prangere an, daß der Bundespräsident so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung als Gesetz mit deiner Unterschrift gebilligt hat. Siehe mein geposteter Link.

Wed Jun 02 15:16:50 CEST 2010    |    Tecci6N

Aus welchem Grund hätte er seine Unterschrift verweigern sollen bzw. mit welchem Grund hätte er sie überhaupt verweigern dürfen? Die verfassungsrechtlichen Grundsätze bezogen auf die Unterschrift des Bundespräsidenten zur Ausfertigung eines Gesetzes kennst du?

Wed Jun 02 18:36:53 CEST 2010    |    Spannungsprüfer51614

Zitat:

Ich prangere an, daß der Bundespräsident so etwas wie die Vorratsdatenspeicherung als Gesetz mit deiner Unterschrift gebilligt hat. Siehe mein geposteter Link.

Das war ja noch harmolos. Ich fand seine Unterschrift zum Lissabonvertrag (Einführung einer EU-Verfassung hörte sich wohl nicht populär genug an) viel schlimmer !!!

Thu Jun 03 10:52:45 CEST 2010    |    pb.joker

@ Tecci6N: ja, kenne ich.

 

Verfassungsrechtliche Bedenken hätten ihn davon abhalten müssen. Artikel 82 GG , zumindest hätte er nach Artikel 93 GG handeln können.

Thu Jun 03 11:19:14 CEST 2010    |    Tecci6N

Und wie hätte er die erkennen können? Immerhin musste ein Bundesgericht bemüht werden um die Frage zu klären, ob das Gesetz verfassungswidrig ist. Das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei einer Ausfertigung ist lediglich ein formelles, also ob das Gesetz durch ein verfassungsmäßig vorgeschriebenes Verfahren durch ein Parlament erlassen wurde, was es definitiv war. Sein materielles Prüfungsrecht erstreckt sich lediglich auf offensichtliche Verstöße gegen das GG, also Fehler, die jeder "Hinz und Kunz" erkennen kann, zumal er ja nun auch kein Verfassungsrechtler ist. Und wie ich bereits erwähnte, dazu brauchte es sogar des BVGs, um das überhaupt feststellen zu können.

 

Im Übrigen, deine beiden Artikel, ich verstehe nicht, was du damit sagen willst?! :confused: Da steht doch überhaupt gar nix dazu drin?! :confused:

 

Daher gehe ich nach wie vor davon aus, dass sein Handeln absolut korrekt war...

Thu Jun 03 17:08:45 CEST 2010    |    pb.joker

Zitat:

Man hört zur Zeit wieder besonders oft die beliebte Phrase vom Bundespräsidentenamt, das nicht beschädigt werden dürfte. Meistens gerade von denjenigen, die dies gerade tun. Warum aber wird immer wieder vermieden, am heiligenscheinähnlichen Image des Bundespräsidenten zu kratzen? Die Antwort ist einfach: Neben seinen repräsentativen und größtenteils formalen Aufgaben ist es seine Pflicht, die verabschiedeten Gesetze gegenzuzeichnen, bevor sie rechtskräftig werden.

 

Die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze werden vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatte verkündet (...).

Artikel 82 Grundgesetz

 

Damit verfügt er über eine erhebliche Macht, schließlich kann er die beschlossenen Gesetze durch Verweigerung seiner Unterschrift vor dem Inkrafttreten stoppen. Ohne ihn wird kein Gesetz rechtsgültig. Durch seinen Amtseid "Ich schwöre, dass ich (...) das Grundgesetz (...) wahren und verteidigen (...) werde", ist er gezwungen zu prüfen, ob die ihm vorgelegten Gesetze auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sind sie dies "zweifelsfrei und offenkundig" nicht, so müsste er seine Unterschrift verweigern, was in bald sechs Jahrzehnten bundesdeutscher Geschichte allerdings erst 6 Mal geschehen ist.

 

Nicht einmal Johannes Rau hat nach der Komödienstadel reifen Vorstellung des Bundesrates zum neuen Zuwanderungsgesetz die Notbremse gezogen, sondern dieses als folgsamer Parteisoldat unterzeichnet, obwohl ein Verfassungsbruch beim Zustandekommen des Gesetzes zumindest wahrscheinlich war und später ja auch bestätigt wurde. Sein Recht und seine Pflicht bei Unklarheiten bezüglich des verfassungsgemäßen Zustandekommens des Gesetzes selbst, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, bevor er es unterschreibt - wie in Artikel 93 Absatz 1 Grundgesetz geregelt -, nahm er nicht wahr. [...]

Zitat Ende.

 

Quelle: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16904/1.html

Thu Jun 03 19:43:08 CEST 2010    |    Tecci6N

Art. 93 Abs. 1 GG ist eine Zuständigkeitsregelung im GG selbst (unabhängig von der Regelung im BVerfGG), zumal er sich auf das Zustandekommen (also das formelle Verfahren) bezieht, aber eben gerade nicht auf die materiellen Regelungen, sprich den Inhalt.

 

Art. 82 GG beschreibt das Zustandekommen. Die Pflicht zur Prüfung mit den damit verbundenen Rechten (Prüfungsrecht in formeller und materieller Hinsicht) habe ich ja oben schon beschrieben und ich werde ja umso mehr bestätigt durch das hier

Zitat:

Damit verfügt er über eine erhebliche Macht, schließlich kann er die beschlossenen Gesetze durch Verweigerung seiner Unterschrift vor dem Inkrafttreten stoppen. Ohne ihn wird kein Gesetz rechtsgültig. Durch seinen Amtseid "Ich schwöre, dass ich (...) das Grundgesetz (...) wahren und verteidigen (...) werde", ist er gezwungen zu prüfen, ob die ihm vorgelegten Gesetze auch mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Sind sie dies "zweifelsfrei und offenkundig" nicht, so müsste er seine Unterschrift verweigern, was in bald sechs Jahrzehnten bundesdeutscher Geschichte allerdings erst 6 Mal geschehen ist.

 

Alleine das muss dir doch jetzt zeigen, dass er es gar nicht verweigern konnte. Wir brauchten erfahrene Richter, um die Verfassungsmäßigkeit prüfen zu können. Ein offensichtlicher Fehler (siehe meine Formulierung "Hinz und Kunz") lag eben gerade nicht vor. Somit hatte er auch nicht "die erhebliche Macht", weil die Voraussetzungen für eine Verweigerung nicht gegeben waren.

Thu Jun 03 20:50:04 CEST 2010    |    pb.joker

Das ist deine Meinung. Ich sehe das anders, er ist mehr als ein gutbezahlter Formalprüfer.

Wenigstens hab ich Quellen für die geneigte Leserschaft geliefert. Die, die folgen konnten, können sich ja daraus ihre eigene Meinung bilden.

 

Ansonsten kann ich Dir nicht mehr folgen, vielleicht bin ich dafür nicht Depp genug ;).

 

Bin raus, überlasse Dir gerne das letzte Wort.

Mon Jun 14 00:31:52 CEST 2010    |    Phaetischist

Deine Antwort auf "Bundespräsident Horst Köhler tritt zurück"

Die habens verbrochen

Rostlöser27853 Rostlöser27853


 

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