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andyrx

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Sat Sep 29 12:14:09 CEST 2012    |    andyrx    |    Kommentare (72)    |   Stichworte: Gesellschaft, Gesetz, Justiz, Politik, Umfrage, USA

Todesstrafe für schwerste Verbrechen...??

todesstrafe--> zeitgemäss..??todesstrafe--> zeitgemäss..??

Moin Motortalker,

 

in der modernen westlichen Welt ist die Todesstrafe eher die Ausnahme statt der Regel...aber in den USA wird sie in vielen Bundesstaaten noch praktiziert und vollstreckt....klar bei einigen Verbrechen denkt man mitunter ''der hat sie auch verdient''

 

aber die Gefahr das unschuldige Menschen gerichtet werden ist stets vorhanden und dies dürfte in Zeiten wo es

noch keinen genetischen Fingerabdruck gab durchaus passiert sein...:rolleyes:

 

Zitat:

 

Nach 15 Jahren in der Todeszelle ist im US-Staat Louisiana ein 38 Jahre alter Häftling entlassen worden, nachdem ein DNA-Test seine Unschuld bewiesen hatte.

 

Experten waren zu dem Schluss gekommen, dass der Mann ein falsches Geständnis abgelegt hatte, teilten die Gefängnisbehörden mit. Geständnis nach neunstündigem Verhör

Damon T. war 1997 wegen Vergewaltigung und Mordes an einem 14-jährigen Mädchen zum Tode verurteilt worden. Er hatte die Tat nach einem neunstündigen Verhör zugegeben. Die Organisation Innocence Project erklärte, das Geständnis sei praktisch die einzige Grundlage für die Verurteilung gewesen.

 

Nach Angaben der Organisation kamen allein in Louisiana seit 2000 sechs unschuldig zum Tode verurteilte Menschen wieder frei. Es ist bereits der 18. Todeskandidat in den USA, dessen Unschuld mit DNA-Analysen nachgewiesen werden konnte.

Quelle des Artikel--> http://nachrichten.t-online.de/.../index

 

 

der Gedanke daran das Unschuldige gerichtet werden oder wurden ist schon schlimm und zeigt wie fatal da nicht reversibel diese Strafe ist...da hat jemand noch Glück im Unglück gehabt....wobei die langen Jahre in der Todeszelle schon grausam gewesen sein müssen.

 

Todesstrafe..ja oder nein ??

 

...eure Meinung dazu interssiert mich...:eek:

 

mfg Andy


Sun Sep 30 09:44:41 CEST 2012    |    Spurverbreiterung17353

Wenn die Todesstrafe wirklich zu Senkung der Gewaltkriminalität durch Abschreckung beitragen würde, könnte man darüber ernsthaft nachdenken, aber in den USA geht es vergleichsweise extrem gewalttätig trotz bzw. gerade deswegen zu!

 

In Deutschlands Justiz läuft es allerdings zu soft: Totschlag (Mord ist meist nicht gerichtsfest beweisbar) als Ersttäter ca. 10 Jahre Knast und nach drei Jahren bei guter Führung und günstiger Sozialprognose wieder draußen. Da dauert die Privatinsolvenz mit 6 Jahren deutlich länger, aber da geht es ja um Vermögensschaden, das sind die Prioritäten im Kapitalismus. Was kratzt es die Villenbesitzer wenn sich die Armen gegenseitig abmurksen, nur ein Schulterzucken im Golfclub.

 

Wenn ich dann Hinterbliebener eines solchen Gewaltopfers wäre und der Täter grinst mich nach drei Jahren draußen wieder an, wüsste ich genau was ich täte...

 

Bei extrem grausamen Gewalttaten hat m. E. der nicht therapierbare Täter sein Lebensrecht in der menschlichen Gesellschaft verwirkt und muss wie ein tollwütiges Tier von seinem Leiden erlöst werden. Lebenslanges Durchfüttern im Knast ist einfach zu teuer.

Sun Sep 30 10:15:45 CEST 2012    |    Batterietester135765

Nehmen wir doch einfach mal den letzten bekannt Fall. Mord im Arbeitsamt. Eine Mutter von 2 Kindern wird abgestochen von einem Auslaendischen Mitbuerger. Wie lange wird er dafuer sitzen? Wie wird die Anklage lauten? Mord oder Totschlag? Fuer mich ganz klar hat er den Vorsatz durch das mitfuehren des Messers erfuellt. Die Tat war Eiskalt geplant. Er ging mit dem Ziel einen Menschen zu toeten in das Amt. Wie wirds kommen? Zu gute wird ihm gehalten werden das er doch ein ach so lieber Mensch ist, der eine schwere Kindheit und komplizierte Lebensumstaende hatte. Schuld werde der Staat wegen der schlechten integration haben usw usf. Der ist eher draussen als so mancher denkt. Da kommt mir persoenlich die Wurst. Was ist mit den Opfern? Von Gerechtigkeit kann hier in dem Staat keine rede sein wenn Moerder nicht als solche verurteilt und dementsprechend fuer immer weggeschlossen werden.

Sun Sep 30 10:57:43 CEST 2012    |    Achsmanschette51801

Die Sache im Jobcenter (nicht Arbeitsamt) ist recht offensichtlich ein Totschlag. Von den Mordmerkmalen* ist keines erfüllt. Mit etwas Glück kann auch ein minder schwerer Fall des Totschlags angenommen werden.

 

Für Mord gibt es hierzulande nach dem Erwachsenenstrafrecht immer eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Wenn keine "besondere Schwere der Schuld" festgestellt wurde kann frühestens nach 15 Jahren ein Antrag auf Aussetzung des Strafrests auf Bewährung gestellt werden, dem meist nach durchschnittlich 22 Jahren stattgegeben wird.

Bei zeitigen Freiheitsstrafen kann der Strafrest nach frühestens der halben Zeit zur Bewährung ausgesetzt werden.

 

* §211 Absatz 2 StGB:

Zitat:

Mörder ist, wer

 

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

 

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

 

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

 

einen Menschen tötet.

Übrigens: Als "Argument" für die Todesstrafe habe ich bisher nur Sachen gelesen, die das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe aufweisen.

Sun Sep 30 11:10:10 CEST 2012    |    admiral26

Zitat:

Nach Angaben der Organisation kamen allein in Louisiana seit 2000 sechs unschuldig zum Tode verurteilte Menschen wieder frei. Es ist bereits der 18. Todeskandidat in den USA, dessen Unschuld mit DNA-Analysen nachgewiesen werden konnte.

Die Zahl der Menschen, die beinahe unschuldig vom Staat ermordet worden wären, stellt ja schon in sich ein Argument gegen das dortige Rechtssystem dar.

 

Auch sonst ist es schlichtweg "Rachejustiz".

Ein System also, das auf den niedersten menschlichen Trieben fusst. Ich denke nicht, das Vergeltung die Aufgabe des Staates sein sollte, er sollte neutral bleiben und sich auf den Schutz seiner Bürger beschränken.

Ein begangenes Unrecht sollte einem nicht das Recht geben, dieses ebenfalls tun zu dürfen. Aus 2x Unrecht wird nicht Recht.

 

Es relativiert ja auch die Tat: Der Staat vermittelt, dass das Töten wehrloser Menschen unter gewissen Umständen legitim ist. Nun kann man den Gedanken fortfahren und sagen: Wenn die Justiz unter gewissen Bedingungen morden darf - warum darf ich das nach dieser Moral nicht eigentlich auch...?

Ja, warum erst das Rechtssystem einschalten und nicht gleich selber Charles-Bronson-like mit ´ner Kanone losziehen?

Würde die Todesstrafe ihren Zweck erfüllen, dann würde es keine Hinrichtungen geben. Denn die abschreckende Wirkung soll ja eigentlich die Taten verhindern. Tut sie aber offensichtlich nicht.

Das System ist gescheitert und ein überkommenes Relikt aus Zeiten, die die Menschheit längst hinter sich gelassen hat.

Eine intelligente und moralische Justiz sollte anders aussehen.

Sun Sep 30 11:11:35 CEST 2012    |    Batterietester135765

meehster das du noch von ,,glueck`` redest das man da einen Minderschweren Fall sehen kann ist ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. In anderen Laendern ist das klarer Mord. Hier wird ihm wahrscheinlich noch Zucker in den Arsch geblasen. Weg mit solchem Gesindel! Fuer immer!

Sun Sep 30 11:32:15 CEST 2012    |    Achsmanschette51801

Ob der minder schwere Fall des Totschlage angenommen werden kann, vermag ich hier nicht zu sagen. Es kann sein, kann aber auch sein daß nicht.

 

Es ist aber so, daß Menschen wenn man sie in die Ecke treibt und ihnen und eventuell ihren Kindern die Existenzgrundlage entzieht so reagieren können. Das ist ein klarer Grund, einen minder schweren Fall anzunehmen. Die genauen Umstände in diesem Fall sind mir nicht bekannt, daher kann ich dazu nichts genaues sagen.

 

Und wenn so etwas in anderen Ländern als Mord angesehen wird, dann ist es noch kein Grund, daß unser Rechtssystem ebenso asozial wird.

Sun Sep 30 11:32:17 CEST 2012    |    Drahkke

Wenn der Täterschutz zu sehr ausgeweitet wird, steht die gesellschaftliche Akzeptanz des Rechtssystems auf dem Spiel. Eine Gradwanderung...

Sun Sep 30 11:49:33 CEST 2012    |    escalator

Ich bin dafür.

Wenn die Tat zweifelsfrei nachgewiesen ist....

 

Warum soll ein Mörder weiter leben? Warum soll der Steuerzahler 25 oder mehr Jahre sein Leben finanzieren....ein Leben das hinter Gittern eh keinen Sinn hat.

 

Was hier in D abgeht, ist eh krank. Mörder werden entschädigt, weil man Ihnen Gewalt androht

Strafen für Vergewaltiger sind ein Witz....

Die Polizisten lassen Flüchtige lieber entkommen, weil sie den Untersuchungsausschuß nach einem eventuellen Schuss fürchten.

Bei uns an der Grenze hat man nach der Grenzöffnung die Bundespolizei abgezogen bzw. stark ausgedünnt (Streife, da arbeitet mein Bruder)....damit nicht so viele kriminelle Fehltritte der ausländischen Bürger die Statistik versauen....wenn man keinen erwischt, kann man es ja schließlich auch nicht einem Grenzgänger anhängen.

Und ich finde, dass es den Gefangenen viel zu gut geht.....soll ja auch Leute geben, die in den Knast wollen, weil es Ihnen dort besser geht, als in der Freiheit.

Sun Sep 30 11:58:48 CEST 2012    |    jloethe

Wenn sich einer an Kindern vergreift diese Tötet oder deren Tod in Kauf nimmt und dies zweifelsfrei auch gesteht dann ein klares Ja

Wenn die lebenslange Strafe nach 25 Endet wie bei uns hier üblich und mit guter Führung die Strafe halbiert werden kann so ist das ein Schlag ins Gesicht der geschädigten bzw deren Angehörigen.. Lebendslänglich sollte so sein wie es genannt wird.. für Immer ohne die Chance einer vorzeitigen Entlasung und für besonderst abscheuliche Taten... die Option sich als organspender dann auch Töten zu lassen halte ich für durchaus Legitim.. Nur die Todesstrafe wie bei der USA halte ich für Kontraproduktiv den die organe könnten genutzt werden andere zu retten. Jol.

Sun Sep 30 12:01:38 CEST 2012    |    Drahkke

Einen Rachegedanken sollte sich die Justiz bei der Urteilsfindung verkneifen. Die Sicherheit der Bevölkerung sollte aber oberste Priorität haben.

Sun Sep 30 12:48:01 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Die Todesstafe gab es in Deutschland West bis 1948 in Deutschland Ost bis 1990.

Das Land Hessen hat sie noch immer in der Landesverfassung verankert, darf aber leider nicht verhängt werden.

So haben Gewaltverbrecher die Chance, nach Verbüßung der Tat, wieder auf freien Fuß gesetzt werden, um erneut zu vergewaltigen und zu morden.

Sun Sep 30 13:03:09 CEST 2012    |    Drahkke

Hier eine mögliche Erklärung dazu:

 

http://blog.monis-appartment.de/?p=629

Sun Sep 30 15:07:19 CEST 2012    |    Multimeter28119

Zitat:

Original geschrieben von dodo32

Wie würde denn dieser bestimmte "Fall der Fälle" für Dich aussehen? Entweder man ist dagegen, oder dafür. Dazwischen gibt es nichts, wenn man unser Rechtssystem zugrunde legt

Die Szenarien kann sich wohl jeder ausmalen. Allerdings entfaltet sich die Wirkung einer solchen Situation erst, wenn man sie tatsächlich erlebt. Es reicht nicht aus, sich diese bloß vorzustellen. Todesangst lässt sich schwer simulieren.

 

Aber die grundsätzlichen Fragen sind relativ simpel. Wie weit würdest du gehen, um dir nahestehende Personen zu retten? Wie weit würdest du gehen, um 100 Unschuldige zu retten? Wie viele Menschen würdest du "opfern" um 1.000.000 anderen das Leben zu retten? Wenn man kategorisch Folter, etc. ablehnt, muss man sich über die möglichen Konsequenzen im Klaren sein. Wie viele Menschen würdest du für deine moralischen Ansichten über die Klippe springen lassen? Und kann man diese Gründe - in Anbetracht der Konsequenzen - überhaupt noch als moralisch bezeichnen ;)

 

Dabei kannst du dich nicht einfach hinter dem "Rechtssystem" verstecken. Unser Rechtssystem ist ein von Menschen geschaffenes Konstrukt; es ist nicht gottgegeben vom Himmel gefallen, es ist nicht absolut, es ist laufend Veränderungen unterworfen, z.T. weil es gegen sich selbst verstößt, und ist weit davon entfernt perfekt zu sein. Auf eine Vielzahl von moralischen Fragen hat es nun mal leider keine Antworten.

 

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Gemeint ist wohl, daß die Emotionen der unmittelbar Betroffenen das Rechtssystem aushebeln können.

Man muss noch nicht mal unmittelbar betroffen sein; und Emotion ist in diesem Zusammenhang imho die falsche Beschreibung ;) Wäre es richtig gewesen, Hitler als Kind zu ermorden?

 

 

Im Übrigen sollte man berücksichtigen, ob man generell das Töten von Personen ablehnt - oder nur das Töten im Rahmen einer nachträglichen Strafe. Denn auch unser Rechtssystem billigt unter besonderen Umständen das Töten von "potentiellen" Straftätern - sogar schon vor der eigentlichen Tat.

 

MfG

roughneck

Sun Sep 30 16:27:38 CEST 2012    |    Trennschleifer8157

Zitat:

Nun kann man den Gedanken fortfahren und sagen: Wenn die Justiz unter gewissen Bedingungen morden darf - warum darf ich das nach dieser Moral nicht eigentlich auch...? Ja, warum erst das Rechtssystem einschalten und nicht gleich selber Charles-Bronson-like mit ´ner Kanone losziehen?

deine argumente sind durchaus nachvollziehbar und letzlich auch vernuenftig. auf der anderen seite: "ein mann sieht rot" auf den du hier wohl anspielst, war 1974 ein durchschlagender erfolg an den kinokassen. man koennte fast meinen, dass eine breite masse durchaus eine gewisse akzeptanz dafuer hat, wenn jemand aus dem verkehr gezogen wird der vollabsichtlich schaeden in der gesellschaft anrichtet.

 

 

gruesse vom doc

Sun Sep 30 16:59:03 CEST 2012    |    lukasn

Zitat:

man koennte fast meinen, dass eine breite masse durchaus eine gewisse akzeptanz dafuer hat, wenn jemand aus dem verkehr gezogen wird der vollabsichtlich schaeden in der gesellschaft anrichtet.

Absolut. Doch ist dies gerecht?

 

Es wird immer argumentiert, eine zu milde Bestrafung einer Person, die eine andere getötet hat, sei ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen. Was wäre denn die staatlich angeordnete Ermordung? Genugtuung? Rachebefriedigung? Es wäre unnütz!

 

Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man u.a. daran, wie sie mit ihren Verbrechern umgeht. Das Ermorden dieser stellt eine sehr kranke Gesellschaft dar.

Sun Sep 30 18:31:17 CEST 2012    |    Standspurpirat38000

Zitat:

Im Übrigen sollte man berücksichtigen, ob man generell das Töten von Personen ablehnt - oder nur das Töten im Rahmen einer nachträglichen Strafe. Denn auch unser Rechtssystem billigt unter besonderen Umständen das Töten von "potentiellen" Straftätern - sogar schon vor der eigentlichen Tat.

Ich weiss nun nicht in welchem Land das möglich ist, in Deutschland wird niemand ohne Vergehen begangen zu haben, aus dem Verkehr gezogen.

Mancher hat lediglich dazu beigetragen, das er für einen anderen seine Haftstrafe verbüsst, oder es wurde durch ge-verfälschte Indizienbeweise nachgeholfen, das man unschuldig in Haft sitzt oder saß..

Sun Sep 30 18:37:03 CEST 2012    |    Drahkke

Ich denke mal, hier ist der finale Rettungsschuß gemeint.

 

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss

Sun Sep 30 19:10:25 CEST 2012    |    andyrx

der finale Rettungsschuss ist aus meiner Sicht etwas ganz anderes...er dient dazu das Leben unschuldiger Menschen zu retten und den Tod des Täters dabei in Kauf zu nehmen;)

 

mfg Andy

Sun Sep 30 19:12:53 CEST 2012    |    Drahkke

Ja, das ist mir schon klar. Sollte auch nur eine Interpretation dessen sein, was mit dem zitierten Satz gemeint worden sein könnte.

Sun Sep 30 20:46:02 CEST 2012    |    Turboschlumpf17681

Ich könnte 15 Jahre auf die Freilassung eines Täters warten.

Sun Sep 30 22:29:57 CEST 2012    |    bronx.1965

Täterschutz steht über Opferschutz. Leider gelebte Realität in D. Eine Strafe sollte nicht nur Schuld-, sondern auch Sühne-Charakter haben. Heutzutage wird das alles anonym abgesessen, die Würde des Inhaftierten soll gewahrt bleiben. Was ist mit der Würde des Opfers? Heerscharen von Gut-Menschen kümmern sich um die "arme gestrauchelte Seele", da wird dann die "verpfuschte Kindheit" herangezogen, "traumatische Erlebnisse" sollen als Erklärung für Straftaten jeder Coleur herhalten. Bullshit!

 

Ich bin auch gegen die Todesstrafe, der Mensch sollte nicht Richter spielen. Aber, lebenslänglich sollte dann auch in der Tat LEBENSLÄNGLICH bedeuten. Womit hat ein Inhaftierter, der nicht arbeiten will, also nicht am Vollzugsziel mitarbeitet, Taschengeld verdient? (§46 StVollzG) Der betrifft nicht nur >unverschuldet ohne Arbeit< einsitzende Inhaftierte! Zum Missbrauch wird eingeladen. Durch Sozial-Arbeiter, welche, beseelt vom Resozialisierungs-Gedanken, jede noch so absurde Maßnahme verordnen.

Der "Gestrauchelte" kommt vor lauter Maßnahmen gar nicht dazu, irgend einer Tätigkeit nachzugehen.

 

Will sagen, die Intensität und Betreuungsdichte ist für erstgenannte wesentlich höher als für die an zweiter Stelle genannten! Eine absurde Tatsache, entschieden von weltfremden "Rechtsexperten".

Sun Sep 30 22:49:30 CEST 2012    |    Multimeter28119

Zitat:

Original geschrieben von andyrx

...der finale Rettungsschuss ist aus meiner Sicht etwas ganz anderes...er dient dazu das Leben unschuldiger Menschen zu retten und den Tod des Täters dabei in Kauf zu nehmen...

Für mich ist es nichts anderes - sondern im Kern genau der gleiche Sachverhalt. Darf der "Staat" einen Menschen töten; und wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen darf er dies ;)

 

Wenn man die Ansicht vertritt, "Wer den Tod von Verbrechern fordert zeigt, daß er selber nicht besser ist", "Niemand hat das Recht über Leben und Tod eines Menschen zu entscheiden", "Jeder Mensch hat das Grundrecht auf Leben. Auch ein Serienmörder", muss man auch den finalen Rettungsschuss ablehnen. Mit der Konsequenz, dass Unbeteiligte für diese "moralische" Ansicht ihre Gesundheit oder ihr Leben verlieren.

 

Wenn man aber dafür ist, tun sich zwangsläufig andere Fragen auf. Wenn der Staat einen Menschen töten darf, um Unschuldige zu retten - warum darf er nicht, mit dem gleichen Ziel, jemanden foltern? Zu welchem Zeitpunkt darf er einen Menschen töten, um Unschuldige zu retten? Muss man bis zur ultimativ letzten Möglichkeit warten - mit dem Risiko einer zu späten Entscheidung? Was ist, wenn von dieser Entscheidung nicht ein, sondern tausende Menschenleben abhängen?

 

Im Übrigen schützt auch das ehrenhafte Ziel der Rettung Unschuldiger nicht vor einer irreversiblen Fehlentscheidung. Da der Täter seine eigentliche Tat noch nicht begangen hat, kann man nur vermuten, ob er es dies tut oder nicht. Insofern ist der finale Rettungsschuss rein ethisch betrachtet, noch weniger mit unserem Rechtssystem vereinbar, als die Todesstrafe. Denn hier wird eine Person, die ihre Tat noch nicht ausgeführt hat, ohne Prozess und ohne Richterspruch getötet. Denn beim finalen Rettungsschuss im eigentlichen Sinne nimmt man den Tod des Täters nicht in Kauf - Ziel ist es, den Täter zu töten.

 

MfG

roughneck

Sun Sep 30 22:50:55 CEST 2012    |    Drahkke

Der finale Rettungsschutz kommt nur unmittelbar vor der Tatausführung zum Einsatz, sozusagen als "ultima ratio" zur Rettung von Menschenleben. Daher auch der Name.

Sun Sep 30 23:02:04 CEST 2012    |    Multimeter28119

Insofern sind wir also an dem Punkt "Ein Staat darf grundsätzlich morden". Wie schon in meinem ersten Beitrag angedeutet; es müssen nur die passenden Umstände vorliegen. Und jeder ist dafür ;)

 

MfG

roughneck

Sun Sep 30 23:07:14 CEST 2012    |    Drahkke

Das Entscheidende ist hier aber, daß der Staat beim finalen Rettungsschuß eben nicht mordet, sondern den Täter an der Ausführung der Tat hindert. Das ist der entscheidende Unterschied. Es wird hier nämlich kein einziges Mordmerkmal erfüllt.

Sun Sep 30 23:16:51 CEST 2012    |    Multimeter28119

Da ist imho nichts Entscheidendes dran, sondern es ist eine rein akademische Definition ohne Inhalt. Fakt ist, ein Mensch wird, gedeckt von unserem Rechtssystem, getötet. Egal wie man es beschreibt. Ein Soldat erfüllt auch nicht die juristische Definition eines Mörders, trotzdem darf man ihn Mörder nennen. Im Übrigen bleiben alle Punkte aus meinem vorherigen Beitrag dabei weiter offen. Es stellen sich mehr ethische Fragen, als wenn man eine Tötung per Gesetz prinzipiell ablehnt ;)

 

MfG

roughneck

Sun Sep 30 23:21:02 CEST 2012    |    Drahkke

Die größte ethische Frage stellt sich IMHO darin, mit welcher Rechtfertigung man in einem solchen Fall dem Opfer die lebensrettende Hilfe verweigern darf.

Sun Sep 30 23:35:17 CEST 2012    |    jloethe

Wer unter Missachtung der Menschlichkeit in meinem Denken gegenüber Wehrlosen dritten diese Tötet oder schlimmeres was unter dem Begriff zu Tode foltern oder missbrauch von Kindern mit anschließender Tötung verstanden werden kann der hat in meinen Augen kein Anrecht aus kostenlose Unterbringung und Verpflegung bis zur Rente sondern das Recht auf leben verwirkt.. sowas noch mit Steuern aus Sozialen Gründen zu Finanzieren ist eine Face.. wie bereits geäussert könnte man ja diesen noch als Ersatzteilager so übel das klingen mag verwenden. jeder muß wissen das es nicht geduldet wird sowas anderen anzutun und der Staat bzw die Staatliche Gewalt hat die Pflicht vor diesen Menschen zu Schützen.. Und Fussfesseln oder gar Freilassung aus Sicherungsverwahrungen hat ja schon häuffiger zu Folgetaten geführt.. das mus endgültig beendet werden. und zwar schnell und endgültig.. Wer mal Kontakt mit durch Straftaten traumatisierten Menschen hatte kann dies Nachvollziehen den die Leiden zum Teil ein Leben lang.. Opferschutz ist das was diesem Staat bzw der Bevölkerung solange abgeht wie man Selbst oder nahe Bekannte selbst in der Situation sind.. dann siehts schnell anderst aus.. Ich kenne Menschen die zu Opfern wurden und es überlebt haben wobei mehrfache Suizidversuche der geschädigten die Folge waren.. und für die Behandlung mußten die auch noch selber aufkommen weils einfach Jahre gedauert hat und diese Menschen heute noch erheblich traumatisiert sind.....

Ich bin immer wieder von sogenannten Therapeuten fasziniert die solche Verurteilten rauslassen.. die sollte man mal eine oder zwei wochen mit so einem zusammen einsperren und den dann entscheiden lassen.. die wissen doch häuffig genug nicht was sie tun und sogenannte resozialisierung gibt es bei bestimmten vergehen einfach nicht.. weil deren gehirne krank sind ... weg damit und Steuern gespart.. und jetzt könnt Ihr mich beschimpfen.. das ist meine Meinung. Unser Rechtssystem ist sowas von Kaputt und keiner der verantwortlichen will es sehen.. jol.

Sun Sep 30 23:47:21 CEST 2012    |    Multimeter28119

@Drahkke

 

Nicht das du mich falsch verstehst. Für mich stellt sich diese Frage nicht - da eine solche Rechtfertigung nicht besteht ;)

 

Mir ging es eher darum aufzuzeigen, dass die Frage "Darf ein Staat per Gesetz töten" nicht so einfach reflexartig ablehnend zu beantworten ist, wie es sehr oft - auch in diesem Thread - passiert. Fragen nach der Legitimation von Krieg, Folter, Todesstrafe, etc. rufen oftmals Menschen auf den Plan, die sich als moralische Instanz und Gutmenschen aufspielen, per se dagegen sind und jeden verachten, als mitteralterlichen Barbaren oder sogar Verbrecher bezeichnen, der die Sache nüchterner betrachtet. Nicht selten picken sich diese Menschen gleichzeitig aber nur die Rosinen aus dem Kuchen, damit sie politisch korrekt dastehen und schließen vor den Konsequenzen ihrer Ansichten die Augen.

 

"Darf ein Staat per Gesetz töten" - "Nein, natürlich nicht" - "Darf ein Staat per Gesetz töten um einen Unschuldigen zu retten" - "Ja, ähm, vielleicht" - "Darf ein Staat foltern" - "Nein, natürlich nicht" - "Darf ein Staat foltern um einen Unschuldigen zu retten" - "Ja, ähm, weiß nicht, is ne blöde Frage" - "Darf ein Staat foltern um tausend Unschuldige zu retten" - "Ja, ähm, weiß nicht, ne eigentlich nicht" - "Dann sterben tausend Menschen" - "Aber das will ich auch nicht" - "Das spielt keine Rolle, sie sind trotzdem tot" ;)

 

MfG

roughneck

Mon Oct 01 13:40:17 CEST 2012    |    Hannes1971

Zitat:

Es ist aber so, daß Menschen wenn man sie in die Ecke treibt und ihnen und eventuell ihren Kindern die Existenzgrundlage entzieht so reagieren können. Das ist ein klarer Grund, einen minder schweren Fall anzunehmen.

Ahja. Und wie genau hat die getötete Sachbearbeiterin (die ja eigentlich gar nicht das geplante Opfer war) den Täter in die Ecke getrieben?

 

Deine Schreibe beschreibt genau das kranke Denken vieler (alt 68er) Juristen in Deutschland: Der Täter ist das eigentliche Opfer, das vom "System" in die Ecke getrieben wurde und sich nun nicht anders zu helfen wusste, als quasi in Notwehr einen Repräsentanten des Systems zu bekämpfen... Sorry, das ist krank. In dem angesprochenen Fall gibt es ganz eindeutig nur einen Täter und nur ein Opfer.

 

Zur Eingangsfrage:

Der geschilderte Fall gibt sehr genau wieder, warum ich gegen die Todesstrafe bin: Einfach daher, weil die Justiz nunmal nicht unfehlbar ist und eine Hinrichtung nicht umkehrbar ist (eine Haftstrafe zwar auch nicht, hier kann man aber wenigstens entschädigen). Bevor man nur einen Unschuldigen irrtümlich hinrichtet, sollte man lieber 100 Schuldige (lebenslänglich hinter Gittern) am Leben lassen.

Mon Oct 01 17:33:47 CEST 2012    |    cone-A

Wie schon geschrieben ist das beste Argument contra Todesstrafe deren erwiesenermaßen nicht vorhandene Präventionswirkung im Vergleich zu einer Freiheitsstrafe. In den Ländern mit vollstreckter Todesstrafe geht die Schwerstkriminalität ja nicht zurück. Ist ja auch total widersinnig. Wenn ich im Blutrausch bin, mache ich keine ausgewogene Risiko-Nutzenrechnung auf und überlege mir, ob ich jetzt 20 Jahre oder eine Kanüle in den Arm bekomme. Da funktioniere ich mit dem Oberschlundganglion.

 

Zweites Argument ist die Möglichkeit von Fehlurteilen. Bei der Freiheitsstrafe mache ich ein Wiederaufnahmeverfahren und der Arme ist danach wieder auf freiem Fuß. Ist er mal tot, bleibt er es auch.

 

Drittes Argument: Die Vollstreckung ist nur suboptimal möglich. Die Giftspritze ist - durch Gefängniswärter und nicht durch Ärzte angewandt - reinste Folter. Elektrischer Stuhl, Beil und Galgen haben auch so ihre Tücken. Bleibt die Guillotine oder der Genickschuß. Die finden wir als aufgeklärte Westbürger halt irgendwie nicht so appetitlich.

 

Egal wie man zur Todesstrafe steht: Sie kann keine Lösung sein, der man als einigermaßen human eingestellter Mensch positiv gegenüber steht.

 

Weiteres Argument contra Todesstrafe: So eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ist alles andere als ein Kindergeburtstag. Ich war im Referendariat einmal einen Tag mit Führung im Knast. Ich weiß nicht, ob ich es da auch nur einen Monat aushalten würde. Mit Sätzen wie "und nach 3 Jahren ist er wieder raus und bringt den nächsten um" sollte man vorsichtig sein, wenn noch nie im Leben eine Gefängniszelle von innen gesehen hat. 15 Jahre im Knast bedeuten, daß das bisherige Leben komplett weg ist. Denkt Euch doch mal all Eure Erinnerungen seit dem 1.Oktober 1997 weg.

 

Abgesehen davon: In Bayern z.B. kommt es in der Regel erst nach 18 Jahren zur ersten Bewährungsanhörung. Und bei der muß man den Behörden erst mal klar machen, warum man wieder auf die Menschheit losgelassen gehört. Kleines Beispiel: http://www.focus.de/.../...enschlich-gesehen-eine-null_aid_829717.html Bei lebenslänglich reden wir also eher von 21 Jahren als von 15 Jahren. Und der klassische Lustmörder hat mit hoher Wahrscheinlichkeit gleich beim Urteil die anschließende Sicherungsverwahrung aufgebrummt bekommen. Das ist wirklich abschließen und Schlüssel wegschmeißen.

 

Mein Urteil: Ich bin gegen die Todesstrafe, weil sie schlicht und einfach nutzlos ist. Die Morde, die wegen der Abschreckung nicht passieren, werden durch die unschuldig Hingerichteten aufgewogen. Außerdem ist Todesstrafe barbarisch.

 

Der "finale Rettungsschuß" gehört gar nicht in diese Diskussion. Er ist lediglich die ultimative Maßnahme der Notwehr (bzw. Nothilfe), bei der es heißt: Geisel oder Gangster.

Mon Oct 01 18:03:52 CEST 2012    |    lukasn

@ cone-A

 

Danke dafür! Besser hätte ich es nicht schreiben können.

 

Solange der Grundsatz gilt, dass das Grundrecht auf Leben nicht verwirkt oder entzogen werden kann, hat die Moral und Ethik immer noch einen höheren Wert als jede von Menschen geschaffene Justiz. Dafür lohnt es sich, einzustehen.

Mon Oct 01 21:43:33 CEST 2012    |    Spiralschlauch7343

Das Problem mit der Todesstrafe (in den USA) ist, dass es dort meistens Leute trifft, die sich keinen Anwalt leisten können und die meistens geistig etwas minderbemittelt sind. Da wird dann gerne nach 8 Stunden Verhör ohne Anwalt ein Geständnis abgelegt damit man endlich seine Ruhe hat, egal ob es stimmt oder nicht. Vor Gericht glaubt einem dann keiner mehr, da man ja ein Geständnis abgelegt hat. Und wenn man dann verurteilt ist und in der Todeszelle sitzt, dann hilft in den meisten Fällen auch kein guter Anwalt mehr, ohwohl man es nicht war.

Solange man also nicht 1000 prozentig nachweisen kann, solange noch geringste Zweifel bestehen, solange darf man auch niemanden zum Tode verurteilen.

Und die DNA Analysen zeigen ja, dass in vielen Fällen der Verurteilte nicht der Täter war und zu Unrecht verurteilt wurde. Eine Todesstrafe kann man nicht rückgängig machen.

Deine Antwort auf "Todesstrafe--> DNA Test rettet Unschuldigen"

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